Veröffentlichung 24.07.26 | Teilnahmefrist 07.09.26 |
Eignungskriterien
Eintragungen in Register und dergleichen sind erfolgt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Deckungssummen müssen mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen, mindestens in doppelter Höhe pro Jahr zur Verfügung stehen und jeweils die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung abdecken. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 1 Jahr sein und müssen beigelegt werden.
Die Erklärung bezieht sich jeweils auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern verfügbar. Umsätze konzernverbundener Unternehmen sind nicht zu berücksichtigen. Es werden die Büroreferenzen Gebäude und die Büroreferenzen technische Gebäudeausrüstung herangezogen sowie ggf. zusätzlich der Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Zunächst werden ausschließlich die Büroreferenzen bewertet. Bei Gleichstand zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet der Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (arithmetisches Mittel der drei Geschäftsjahre), wobei derjenige Bewerber besser bewertet wird, der einen niedrigeren Gesamtumsatz vorzuweisen hat.
Zu den Mitarbeitern zählen auch Firmeninhaber, die ihre Arbeitskraft dem Bewerber zur Verfügung stellen. Nicht hierunter fallen jedoch freie Mitarbeiter oder Mitarbeiter einer übergeordneten Firmengruppe.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Darunter fällt insbesondere die Gebäudeplanung für Feuerwachen und Rettungsstationen, darüber hinaus aber auch für andere Gebäude aus dem Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune. Die Referenzen müssen dabei jeweils in die Honorarzone III oder höher fallen. Auch diejenigen Nichtwohngebäude, die nach der Objektliste Gebäude (Anlage 10.2 zur HOAI) zumindest in die Honorarzone IV eingeordnet werden könnten, sind vergleichbar. Darüber hinaus müssen alle Referenzen um vergleichbar zu sein Kosten der Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 2.000.000 EUR netto oder mehr aufweisen, die Planung von zumindest der Leistungsphasen 2-8 betreffen und ein Neubauvorhaben betreffen bzw. einen Erweiterungsneubau. Mindestanforderungen: Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, wobei bei zumindest einer Referenz der Auftraggeber ein an das Vergaberecht gebundener öffentlicher Auftraggeber gewesen ist. Es werden 3 Büroreferenzen Gebäude herangezogen. Deren Anforderungen müssen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sein. Zum Zwecke der weiteren Bewertung wird jede Referenz mit maximal 5 Punkten bewertet, woraus sich eine Höchstpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Reicht ein Bewerber mehr als 3 Referenzen ein, werden die 3 Referenzen mit den höchsten Punkten berücksichtigt. (1) Gebäude, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist ein Feuerwehrhaus oder vergleichbarer Sonderbau. 0,5 Punkte Gegenstand der Referenz ist kein Feuerwehrhaus oder ein vergleichbarer Sonderbau, jedoch ein Objekt aus dem Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune. (2) Generalplanungsleistung, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist die Leistungserbringung im Rahmen einer Generalplanung. (3) Auftraggeber, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist eine Leistung für einen an das Vergaberecht gebundenen öffentlichen Auftraggeber. (4) Kosten, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 4.000.000 EUR netto oder mehr. 0,5 Punkte Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 3.000.000 EUR netto oder mehr, jedoch weniger als 4.000.000 EUR netto. (5) Honorarzone, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV oder höher (Büroreferenz Gebäude) zuzuordnen sind bzw. bei welcher mindestens eine Anlagengruppe in die Honorarzone III zuzuordnen ist (Büroreferenz Technische Gebäudeausrüstung).
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Vergleichbar sind solche Referenzen, welche die Anlagengruppen 1-7 nach § 53 Abs. 2 HOAI betreffen, bei welchen mindestens 4 der 7 Anlagengruppen in die Honorarzone II oder höher fallen, Kosten der Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 2.000.000 EUR netto oder mehr aufweisen, die Planung von zumindest der Leistungsphasen 2-8 betreffen und ein Neubauvorhaben betreffen bzw. einen Erweiterungsneubau. Mindestanforderungen: Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, wobei bei zumindest einer Referenz der Auftraggeber ein an das Vergaberecht gebundener öffentlicher Auftraggeber gewesen ist. Es werden 3 Büroreferenzen Technische Gebäudeausrüstung herangezogen. Deren Anforderungen müssen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sein. Zum Zwecke der weiteren Bewertung wird jede Referenz mit maximal 5 Punkten bewertet, woraus sich eine Höchstpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Reicht ein Bewerber mehr als 3 Referenzen ein, werden die 3 Referenzen mit den höchsten Punkten berücksichtigt. (1) Gebäude, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist ein Feuerwehrhaus oder vergleichbarer Sonderbau. 0,5 Punkte Gegenstand der Referenz ist kein Feuerwehrhaus oder ein vergleichbarer Sonderbau, jedoch ein Objekt aus dem Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune. (2) Generalplanungsleistung, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist die Leistungserbringung im Rahmen einer Generalplanung. (3) Auftraggeber, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist eine Leistung für einen an das Vergaberecht gebundenen öffentlichen Auftraggeber. (4) Kosten, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 4.000.000 EUR netto oder mehr. 0,5 Punkte Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 3.000.000 EUR netto oder mehr, jedoch weniger als 4.000.000 EUR netto. (5) Honorarzone, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV oder höher (Büroreferenz Gebäude) zuzuordnen sind bzw. bei welcher mindestens eine Anlagengruppe in die Honorarzone III zuzuordnen ist (Büroreferenz Technische Gebäudeausrüstung). Es werden 3 Büroreferenzen Gebäude herangezogen. Deren Anforderungen müssen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sein. Zum Zwecke der weiteren Bewertung wird jede Referenz mit maximal 5 Punkten bewertet, woraus sich eine Höchstpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Reicht ein Bewerber mehr als 3 Referenzen ein, werden die 3 Referenzen mit den höchsten Punkten berücksichtigt. (1) Gebäude, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist ein Feuerwehrhaus oder vergleichbarer Sonderbau. 0,5 Punkte Gegenstand der Referenz ist kein Feuerwehrhaus oder ein vergleichbarer Sonderbau, jedoch ein Objekt aus dem Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune. (2) Generalplanungsleistung, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist die Leistungserbringung im Rahmen einer Generalplanung. (3) Auftraggeber, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz ist eine Leistung für einen an das Vergaberecht gebundenen öffentlichen Auftraggeber. (4) Kosten, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 4.000.000 EUR netto oder mehr. 0,5 Punkte Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 3.000.000 EUR netto oder mehr, jedoch weniger als 4.000.000 EUR netto. (5) Honorarzone, maximal 1 Punkt: 1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV oder höher (Büroreferenz Gebäude) zuzuordnen sind bzw. bei welcher mindestens eine Anlagengruppe in die Honorarzone III zuzuordnen ist (Büroreferenz Technische Gebäudeausrüstung).
Zuschlagskriterien
Honorar: Siehe Bewerbungsbedingungen und Bewertungsmatrix.
Projektkonzept: Siehe Bewerbungsbedingungen und Bewertungsmatrix.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen