Veröffentlichung 12.06.26 | Abgabefrist 21.07.26 | Öffnung 21.07.26 | Vertragsbeginn 25.11.26 |
Eignungskriterien
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt KEV 179 oder einer einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Ein Bieter ist nur dann präqualifiziert, wenn die für ihn im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben mit den Eignungsanforderungen des Auftraggebers übereinstimmen! Der Bieter hat vor Abgabe eines Angebots selbst zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen! Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Nachweisführung nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A durch Vorlage von Einzelnachweisen. (KEV 179) Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Referenz eines Bieters im Präqualifikationsverzeichnis nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. In diesem Fall sind für das Vorliegen eines wirksamen Angebots zusätzliche Eignungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Erfüllen die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen die Vergleichbarkeitsanforderungen nicht, dürfen diese nicht nachgefordert werden!
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden, einzeln ausgewiesenen Mindestdeckungssummen
Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
Zuschlagskriterien
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