Frist abgelaufen

Generalsanierung Genovevaburg - Blitzschutz

Die Angebotsfrist ist am 05. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
05.08.2026
Gegenstand der Ausschreibung ist das Gewerk Blitzschutz für die Generalsanierung der Genovevaburg in Mayen. Folgende Massen können angesetzt werden: - verzinkter Wanderder, ca. 120 Meter - V4A Edelstahl Wanderder, ca. 80 Meter - Messungen Erdungswiderstand, ca. 25 Stück - Tiefenerder mit Anschlussklemmen, ca. 20 Stück - Fanganlage auf Schieferdach, ca. 380 Meter - isolierter Ableiter, ca. 50 Meter - Fangspitzen, ca. 60 Stück - mobile Fangstangen für ein Notdach, ca. 10 Stück

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Abgabefrist
05.08.26
Öffnung
05.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mayen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@mayen.de
Telefon
+49265188-0
Website
https://www.mayen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB /A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 4.) Eigenerklärung des Bewerbers /Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen

    • 1.) Nachweis
    • über die Eintragung
    • in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den
    • Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie
    • Handelsregister,
    • Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) 2.) eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des
    • zuständigen
    • Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter
    • als 12
    • Monate sein darf 3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über
    • die vollständige
    • Entrichtung von Beiträgen 4.) gültige Bescheinigung der zuständigen
    • Krankenkasse(n)
    • über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12
    • Monate sein
    • darf. 5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und
    • Bestätigungen/Nachweise,
    • die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw.
    • einzuholen. Will
    • sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
    • (Nachunternehmer, Eignungsleihe)
    • bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten
    • abzugeben. Die Vergabestelle
    • behält sich vor, weitere Erklärungen oder
    • Nachweise zur Eignung anzufordern.
    • 1.) Eigenerklärung zum Umsatz
    • des Unternehmens in den
    • letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
    • soweit er Leistungen betrifft,
    • die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
    • gemeinsam
    • mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.)
    • Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der
    • Kapazitäten
    • anderer Unternehmen bedient. Für die vorgenannten Auskünfte
    • (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
    • beigefügt
    • (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die
    • Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
    • vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise,
    • die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch
    • Präqualifizierung
    • geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise
    • müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen
    • nachweisen. Die Vergabestelle
    • behält sich vor, Auskünfte und
    • Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen,
    • zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der
    • Leistungserbringung eines
    • Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe)
    • bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten
    • abzugeben. Die Vergabestelle
    • behält sich vor, weitere Erklärungen oder
    • Nachweise zur Eignung anzufordern.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
Eigenerklärung124 KB32 Seiten
Eignungskriterien56 KB6 Seiten
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