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Generalsanierung Invalidenkaserne - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.05.2026
Angebotsfrist
Die Große Kreisstadt Donauwörth plant die Generalsanierung der Invalidenkaserne (Pflegstraße 24).Das langgestreckte zweigeschossige Gebäude mit Satteldachbau mit Schweifgiebeln und hofseitig durchlaufender, teilweise verbretterter Laube wurde 1715/16 als Kaserne für 400 Mann errichtet. Ab 1803 wurde die Kaserne als Invalidenhaus und ab 1805 als Lazarett genutzt. Heute ist die Invalidenkaserne, ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten und dem Vereinsheim des Soldaten- und Kameradschaftsverein Donauwörth. Die Invalidenkaserne ist ein Einzelbaudenkmal (Aktennummer D-7-79-131-51) und soll grundlegend saniert werden. Für das Objekt ist zukünftig eine ausschließliche Wohnnutzung geplant. Die Gesamtkosten (KG 200-600) werden vorläufig mit 6,0 Mio. EUR brutto angenommen. Mögliche Förderprogramme sollen im Zuge der Planung geprüft und erarbeitet werden. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
28.05.26
Fragenfrist
24.06.26
Teilnahmefrist
30.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Donauwörth, Deutschland
Vertragslaufzeit
39 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@donauwoerth.de
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Telefon
+49 906789-248
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Website
https://donauwoerth.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Eignung zur Berufsausübung

    • a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium), b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform entsprechend den geforderten Mitteln (VGV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium) c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium), weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/ d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV
    • e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV, f) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht, g) Erklärung, dass kein Bezug zu Personen, Organisationen oder Einrichtungen, denen die Auftragsvergabe nach Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (neuer Art, 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten ist, vorliegt. h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage, ob das Unternehmen ein KMU ist. i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer [NU] oder Freie Mitarbeiter [FMA]) berufen § 36 / 46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen: i.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10, i.3) Erklärung zu 1.c durch den NU / FMA selbst bzw. Bestätigung der Übernahme der Verantwortung durch den Hauptbewerberi.4) Erklärungen / Nachweise zu 1.d bis 1.i und zu 2. durch den NU / FMA selbst bzw. Bestätigung der Übernahme der Verantwortung durch den Hauptbewerber j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,j.2) Erklärung zur Rechtsform,j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied, j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied, j.6) Organigramm zur Leistungserbringung, j.7) Erklärung zu 1.c durch jedes Mitglied bzw. gemeinsam für die Bietergemeinschaft
    • j.8) Nachweise zu 1.d und 1.i und zu 2. durch jedes Mitglied bzw. gemeinsam für die Bietergemeinschaft
  • 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1.500.000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. b) Erklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in EUR brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS) der letzten 3 Geschäftsjahre. - Quotient aus Jahresmittelwert in TSD EUR / 40 ergibt Punkte (von 0 bis max. 10 Punkte) Erläuterung: ab 400.000 EUR Jahresumsatz ergibt volle Punktzahl. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 2. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 10 Punkte.

  • 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • 3.a. Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS): - Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen) - 1 Punkt je Führungskraft, max. 2 Punkte - sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) - 1 Punkt je Mitarbeiter/innen, max. 3 Punkte
    • Angabe Name, Qualifikation (außer Wertung im VgV Stufe 1) - einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer - informativ, ohne Wertung in Stufe 1. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 2. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkte. 3.b. Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit: Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind: Referenz 1 - Einbringen aktueller Gebäudetechnik in ein Gebäude mit historischer Bausubstanz bzw. vergleichbar
    • Referenz 2 - Einbringen aktueller Gebäudetechnik in ein Gebäude mit historischer Bausubstanz bzw. vergleichbar
    • Referenz 3 - Technische Gebäudeausrüstung im Wohnungsbau Allgemein / Gebäude zur Wohnnutzung bzw. vergleichbar
    • je Referenz sind anzugeben: - Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild- Nachweis / Erklärung über selbst erbrachte Projektleistung (siehe geforderte Mindeststandards) mit Angabe des Auftragnehmers, Angabe des Vertragsverhältnisses zum Bauherrn (Auftraggeber) z.B. direkter / alleiniger Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
    • sowie Angabe Ansprechpartner/in beim AG zur ergänzenden Auskunft (Anschrift, Name, Telefonnummer).- Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung - Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards), - Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards), - Angabe des Baujahrs / Errichtungszeit (siehe geforderte Mindeststandards)- Angabe ob Baudenkmal (siehe geforderte Mindeststandards) - Angabe der erbrachten Anlagengruppen nach HOAI (siehe geforderte Mindeststandards, Wertungsfaktor)- Angabe der Herstellungs- bzw. Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene) - 0 bis 10 Punkte, - Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen - 1 Punkt- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.) - 1 Punkt,- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche in m2, Volumen in m3, etc.) - 1 Punkt- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI), insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als Nachunternehmen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entsprechend den LPH nach HOAI. - Nicht vollständig erbrachte LPH werden im Verhältnis des v.H.-Satzes nach HOAI je LPH zur Gesamtpunktzahl (hier: LPH 2 - 6 = 10 Punkte) in Abzug gebracht Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b) ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 69 Punkte. 3.c. Besondere technische Leistungsfähigkeit: Nennung und Beschreibung der besonderen techn. Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergl. Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen: 1. Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU-Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben (vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 2 Pkt, max. 4 Punkte)
    • 2. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern od. vergleichbar (vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 2 Pkt, max. 4 Punkte)
    • Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.c) ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 8 Punkte. 3.d. Technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung: Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.). - 5 Punkte wenn alle Angaben erfolgt sind und mind. 5 Arbeitsplätze vorhanden sind, Abwertung um 1,0 Punkte je fehlender Arbeitsplatz. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.d) ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkte.
  • Geforderte Mindeststandards zu 3.)

    • - Es werden nur Referenzen für 3.b) und 3.c) gewertet, wenn die Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2010 erfolgte. - Zum Nachweis / Erklärung unter 3.b): Referenzen eines Unternehmens können einem Bewerber grundsätzlich nur dann als Eigenreferenzen zugerechnet werden, wenn die Organisation des übernommenen Unternehmens im Wesentlichen unverändert blieb. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen steht weniger die Betriebsorganisation als vielmehr das eingesetzte Personal im Fokus
    • geprüft wird dabei auch die weitgehende Personenidentität. - Die Referenzen 1 und 2 zu 3.b müssen Bauen im Bestand sein.- Mindestens eine der Referenzen 1 und 2 zu 3.b muss ein Baudenkmal sein.- Sofern im gegenständlichen VgV auf "historische" Bausubstanz od. Gebäude Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass nur Referenzen gewertet werden, die aufgrund der Bausubstanz erhöhte technische und organisatorische (ggf. denkmalpflegerische) Anforderungen stellen und mit der Invalidenkaserne Donauwörth vergleichbar sind (vorklassizistischer, vorindustrieller Massivbau, frühes 18. Jhd.), - Sofern im gegenständlichen VgV auf ein "eingetragenes Baudenkmal" Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass nur Referenzen / Denkmäler gewertet werden, die in einer Denkmalliste eingetragen sind (zum Vergleich: in Bayern die Bayerische Denkmalliste basierend auf dem BayDSchG), - Die vollen Punkte der Referenzen unter 3.b (100 %) können nur erreicht werden, wenn alle geforderten Anlagengruppen (ALG) nach Definition § 53 HOAI nachweislich erbracht wurden. Wurden nur einzelne Anlagengruppen nachweislich erbracht, erfolgt eine Wichtung gem. nachfolgendem Schlüssel. Referenz 1 und 2: ALG 1: 40 % + ALG 2: 40 % + ALG 3: 20 % = 100 %
    • Referenz 3: ALG 1: 40 % + ALG 2: 40 % + ALG 3: 20 % = 100 %
    • - Zu den Referenzen unter 3.b) und 3.c) ist ein Nachweis / eine Erklärung über selbst erbrachte Projektleistung (Büroreferenz) vorzulegen- Die Vergleichbarkeit der Referenzen für 3.b) und 3.c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.- Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.- Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der genannten Kriterien unter 5.1.9 zu insgesamt: 97 Punkte. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen - Anlage 02 zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • 0. Bürovorstellung: 0. Bürovorstellung // Unterkriterien und Punkteermittlung siehe Vergabeunterlagen

  • 1. Fachkunde und Qualifikation: 1. Fachkunde und Qualifikation // Unterkriterien und Punkteermittlung siehe Vergabeunterlagen

  • 2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation: 2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation // Unterkriterien und Punkteermittlung siehe Vergabeunterlagen

  • 3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung: 3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung // Unterkriterien und Punkteermittlung siehe Vergabeunterlagen

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