Veröffentlichung 12.12.24 | Fragenfrist 10.01.25 | Abgabefrist 20.01.25 | Öffnung 20.01.25 | Vertragsbeginn 01.03.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Arbeitskräfte: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Berufsregister: Eintragung in das Berufsregister / Handelsregister / Handwerksrolle oder vergleichbar Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Referenzen: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren / fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Angebotspreis ist im "Leistungsverzeichnis" und dem Formblatt 213 anzugeben. Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" wird die Summe der Angebotswerte bepunktet. Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis /Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichende Punktzahl (50 Punkte) Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
Referenzen: Das Kriterium "Referenzen" wird auf Grundlage ihrer abgegebenen Referenzen anhand der Anlage "Wertungsmatrix Zuschlagskriterien" bewertet. Im Zuschlagskriterium "Referenzen" kann eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
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