Veröffentlichung 01.06.26 | Fragenfrist 01.07.26 | Abgabefrist 08.07.26 | Vertragsbeginn 03.08.26 |
Eignungskriterien
Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) zu führen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen
Zuschlagskriterien
Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Konzept zur Baupräsenz. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Konzept zur Herangehensweise. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
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