Veröffentlichung 24.06.26 | Abgabefrist 29.07.26 | Vertragsbeginn 09.11.26 |
Eignungskriterien
Die Begrifflichkeit "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" ist als Überschrift nicht einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es unter anderem um die "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung". Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE). Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/ Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. 2. Soweit erforderlich, Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234).
Die Überschrift "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit". Gem. Eigenerklärung und Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: 1.1. dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. 1.2. dass zwar zu meinem/ unser Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch hat mein/ unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. 1.3. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt nachfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. 3. dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sein mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 4. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- u. Verlustrechnungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und § 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannte Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (3 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.
Die Überschrift "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit". Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes und des Auftraggebers). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt werden auf Anforderung der Vergabestelle für die angegebenen Referenzprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung mit folgenden Angaben vorgelegt: Angabe der Leistung, des Auftragswertes, Ausführungszeitraum (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). 2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise einzureichen. 3. Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). 4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer 5.1.9 (jeweils unter Beschreibung aufgeführt) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärung des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.
Zuschlagskriterien
Preiskriterium: 100
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen