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Generalunternehmerleistungen für das Projekt Neubau Wohnheim Oberschleißheim (Restleistungen)

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Angebotsfrist
Die Augustinum gGmbH ist ein diakonischer Träger der Behindertenhilfe und unterhält über ihre Tochter Augustinum Wohnstätten 15 Standorte im Norden von München und Umland. Die Augustinum gGmbH errichtet derzeit auf ihrem Grundstück in der Hirschplanallee 2, 85764 München einen Neubau eines Wohnheims mit 20 Wohnplätzen für Förderstättengänger und 4 Wohnplätze mit integrierter Tagesstruktur. Das Projekt wird in Holzbauweise verwirklicht. Mit den für die Realisierung des Projekts notwendigen Planungsleistungen ab der Entwurfsplanung und den Bauleistungen im Sinne eines Schlüsselfertigbaus wurde nach europaweiter Ausschreibung (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: 2023/S 053-155108) im Jahr 2023 ein Generalunternehmer beauftragt. Dieser hat mit der Ausführung des Projekts begonnen. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertrags während der laufenden Bauausführung werden nun die notwendigen Ausführungsleistungen (Restleistungen) für die Realisierung dieses Projekts beschafft.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Teilnahmefrist
26.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Regina.Uelses@augustinum.de
Telefon
015202897032
Website
https://www.augustinum.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • H) Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Jahren (seit 2021) erbrachten Planungs- und Bauleistungen, die der Bewerber als Generalunternehmer/Generalübernehmer erbracht hat. Anzugeben sind Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen, Gewerke und Projektvolumen) sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung ist hier nicht erforderlich).
    • Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A (Formblatt B.8.).
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • I) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    • A. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers:
    • Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A sind vom Bewerber insgesamt drei (3) Referenzen betreffend allgemeine Hochbauprojekte (Neubau), die der Bewerber als Generalunternehmer realisiert hat, in den letzten 5 Jahren (seit 2021) unter Angabe des Auftragsgegenstands (Art der Maßnahme, Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-600 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
    • Eine Realisierung als Generalunternehmer liegt dann vor, wenn der Bewerber mindestens den Bau der Kostengruppe 300 und der Technischen Gebäudeausrüstung verwirklicht hat.
    • Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    • Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.9. und reichen Sie zusätzlich zu diesem Formblatt für diese Referenzprojekte eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein, aus der hervorgeht, dass diese Referenzen die o.g. Anforderungen und ggfs. auch die Anforderungen für die Vergabe der Zusatzpunkte erfüllen.
    • B. Gewichtung der Auswahlkriterien für jedes Referenzprojekt (insgesamt maximal 18,00 Punkte):
    • a. Projektvolumen (KGR 200-600) ≥ 3,0 EUR netto: max. 5 Punkte
    • b. 1 Zusatzpunkt, wenn das Projekt in Holzbauweise realisiert wurde.
    • Eine Errichtung in Holzbauweise in diesem Sinne bedeutet, dass die tragenden Konstruktionselemente des Gebäudes überwiegend aus Holz bestehen.
    • C. Hinweise zur Wertung:
    • a) Geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
    • b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist.
    • c) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt B.9.).
    • d) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
    • e) Je Referenzprojekt können somit max. 6 Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. 18 Punkte erreicht werden.
    • f) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
    • g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    A) Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.1).

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit es im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A), sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
    • 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die es zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
    • 2. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage des angebotenen Preises für die ausgeschriebene Leistung. Die Wertung erfolgt auf Basis der genauen Preisangaben des Bieters auf dem Angebotsblatt. Es wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 5.3.2 sowie auf die genauen Wertungssystematik in Ziffer 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

  • Auftragsbezogenes Terminkonzept: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Basis des angebotenen früheren Fertigstellungstermins. Hierzu ist ein auftragsbezogenes Terminkonzept einzureichen gemäß Ziffer 5.3.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) einzureichen, das wie in Ziffer 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet wird.

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