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Generalunternehmerleistungen für das Projekt Neubau Wohnheim Oberschleißheim (Restleistungen)

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.07.2026
Angebotsfrist
Die Augustinum gGmbH ist ein diakonischer Träger der Behindertenhilfe und unterhält über ihre Tochter Augustinum Wohnstätten 15 Standorte im Norden von München und Umland. Die Augustinum gGmbH errichtet derzeit auf ihrem Grundstück in der Hirschplanallee 2, 85764 München einen Neubau eines Wohnheims mit 20 Wohnplätzen für Förderstättengänger und 4 Wohnplätze mit integrierter Tagesstruktur. Das Projekt wird in Holzbauweise verwirklicht. Mit den für die Realisierung des Projekts notwendigen Planungsleistungen ab der Entwurfsplanung und den Bauleistungen im Sinne eines Schlüsselfertigbaus wurde nach europaweiter Ausschreibung (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: 2023/S 053-155108) im Jahr 2023 ein Generalunternehmer beauftragt. Dieser hat mit der Ausführung des Projekts begonnen. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertrags während der laufenden Bauausführung werden nun die notwendigen Ausführungsleistungen (Restleistungen) für die Realisierung dieses Projekts beschafft.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.07.26
Teilnahmefrist
26.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Regina.Uelses@augustinum.de
Telefon
015202897032
Website
https://www.augustinum.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    A) Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.1).

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit es im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A), sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
    • 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die es zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
    • 2. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    E) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.5.). Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 6a EU Nr. 1 S. 1 a) VOB/A bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss ein (1) Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung in entsprechender Höhe nachweisen könne.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.6.).

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage des angebotenen Preises für die ausgeschriebene Leistung. Die Wertung erfolgt auf Basis der genauen Preisangaben des Bieters auf dem Angebotsblatt. Es wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 5.3.2 sowie auf die genauen Wertungssystematik in Ziffer 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

  • Auftragsbezogenes Terminkonzept: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Basis des angebotenen früheren Fertigstellungstermins. Hierzu ist ein auftragsbezogenes Terminkonzept einzureichen gemäß Ziffer 5.3.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) einzureichen, das wie in Ziffer 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet wird.

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