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Generalunternehmerleistungen Innenausbau

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.07.2026
Angebotsfrist
Vergabeverfahren zum Abschluss eines Generalunternehmervertrages für Modernisierung und Instandsetzung des Innenausbaus (Abbrucharbeiten, Bohrarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesenarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbelagarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Tischlerarbeiten, Metallbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Dämmarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen, Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen)

Zeitplan

Veröffentlichung
08.07.26
Teilnahmefrist
06.08.26
Vertragsbeginn
09.03.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
einkauf@gewobag.de
Telefon
+4930 4708-1562
Website
https://www.gewobag.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Allgemeine Eigenerklärungen Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass •er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung er-füllt/erfüllen, •über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, •er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, •er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, •er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, •keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, •er folgende Regelungen nach dem BerlAVG zur Kenntnis genommen hat und sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bei der Auftragsausführung (einschl. Einzelaufträgen) bereits jetzt verpflichtet, oTariftreue/Mindeststundenentgelt

    • siehe 3. und 4. o unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei der Auftragsdurchführung,  die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,  einen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt, § 14 BerlAVG und •er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann, •insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und •er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AentG bzw. § 98c AufenthG vorliegen. •er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einhält.
    • 2. Eigenerklärung zu den Einzelnachweisen
    • Liegen keine Eintragungen in dem ULV bzw. in der PQ-Liste vor, erklärt der Bieter/bei Bietergemein-schaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass alle Einzel-nachweise gem. BwB Ziffer 4 mit entsprechender Gültigkeit vorliegen.
    • 3. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindest-stundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
    • 3.1.1 Es sind bei der Ausführung wenigstens diejenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein-verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
    • 3.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung min-destens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist
    • im Ein-zelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entloh-nungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,
    • 3.1.3 Es ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausfüh-rung des Auftrages mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 14,84 Euro brutto zu entrichten. 3.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich. 3.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
    • 4. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
    • 4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-beitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
    • 4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-beitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette si-chergestellt ist.
    • 4.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinba-rungen nicht zu verpflichten, wenn
    • 4.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist, 4.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können, 4.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von
  • Auszug aus GU-Vertrag

    • Der AN hat seine gesetzliche sowie die ihm nach der
    • VOB obliegende und eine darüber hinaus vertraglich übernommene Haftpflicht ausreichend zu
    • versichern, den Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsbeziehung aufrechtzuerhalten.
    • Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung muss das Gebiet der
    • Bundesrepublik Deutschland mit umfassen. Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des AG
    • aus diesem Vertrag ist von dem AN eine Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss
    • einer Umwelthaftpflicht sowie des Umweltschaden-Risikos gemäß nachfolgenden Regelungen
    • nachzuweisen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrecht zu erhalten: • Deckungssumme
    • für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen:
    • 5.000 000,00 EUR • Deckungssumme für Vermögensschäden: 500 000,00 EUR Die
    • Deckungssummen müssen für die Dauer des Versicherungsschutzes auf das Zweifache für
    • alle Verstöße je Versicherungsjahr maximiert sein, das heißt der Versicherungsschutz muss
    • mindestens für zwei Verstöße pro Versicherungsjahr jeweils in voller Höhe zur Verfügung
    • stehen. Durch den AN wird dem AG der Abschluss dieser Vereinbarung binnen 10 Werktagen
    • nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung sowie die laufende
    • Prämienzahlung unaufgefordert nachgewiesen. Der fehlende Nachweis berechtigt den AG zur
    • Kündigung aus wichtigem Grund.
  • 1.1. Nachweis durch Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatze innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), über Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der vorgenannte durchschnittliche Jahresumsatz muss dabei mindestens 17.000.000 EUR brutto betragen. *Hinweis

    • Angaben für 2022 nur, wenn das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen ist,
    • ansonsten Angaben für 2023 – 2025
    • 2.1. Auszug (Kopie) der Kammermitgliedschaft in einer Architektenkammer/
    • Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 BauO Bln (Nachweis durch Kopievorlage)
    • 2.2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der
    • /die Bewerber/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer
    • Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt
    • des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt
    • den aktuellen Eintragungsstand wieder (Nachweis durch Kopiervorlage).
    • 3.1. Nachweis fachlicher Eignung durch Angaben über projektvergleichbare Referenzen
    • Eine Referenz ist hier projektvergleichbar, wenn mit ihr die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen
    • 1. Generalunternehmerleistung für Abbrucharbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Tischlerarbeiten, Metallbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Dämmarbeiten,
    • Raumlufttechnische Anlagen, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen, Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen von Wohngebäude, Hotel, Wohnheim, Alten- und
    • Pflegeeinrichtung oder Mischnutzung mit vgl. Schwerpunkten entsprechend Honorarzone III oder höher gemäß Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021. Nicht projektvergleichbar sind Gebäude als Industrie-, Verkehrs-, Infrastruktur- oder Bürogebäude.
    • 2. Abnahme der Leistungen nach §12 VOB/B bzw. der Abschluss der Leistungsphase 8 erfolgte im Zeitraum von 2016 bis zum Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe.
    • 3. Maßnahme umfasst mindestens 100 Wohneinheiten
    • 4. Bruttogeschossfläche (BGF) mind. 10.000 m² Fläche
    • sowie eine oder mehrere nachfolgend aufgeführte zusätzliche Mindestanforderung/-en
    • A) Sanierung und /oder Umbau eines Gebäudes mit mind. 2 zeitlich versetzen Bauabschnitten bei Beibehaltung des Betriebes in anderen Gebäudeteilen
    • B) Sanierung und / oder Umbau mit Baukosten mindestens 7,0 Mio € brutto (KG 200 - 500)
    • C) Sanierung und / oder Umbau mit Schadstoffsanierung
    • erfüllt werden.
    • Die vorgenannten Mindestanforderungen 1.), 2.), 3. und 4.) müssen mit jeder Referenz erfüllt sein, um wertbar zu sein.
    • Die vorgenannten zusätzlichen Mindestanforderungen A), B) und C) müssen mindestens einmal nachgewiesen werden und können anhand einer oder mehrerer Referenzen erfüllt werden. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis gem. geprüftem Angebot bewertet, 700 Punkte

  • Konzepte, 300 Punkte bestehend aus

    Terminkonzept 150 Punkte, Logistikkonzept 50 Punkte, Vorstellung des Projektteams 100 Punkte

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Präsentation56 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB6 Seiten
Vertragsentwurf156 KB12 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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