Generalunternehmerleistungen Neubau AS3 - Werkstatthalle mit technischem Kompetenzzentrum

Zuschlag erteilt am 31. Juli 2026

  • Ed. Züblin AG, Dortmund
Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau der Werkstatthalle AS3 mit benachbartem technischen Kompetenzzentrum. Das Hauptgebäude (Werkstatthalle) umfasst Werkstatt-, Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche. Das Nebengebäude (technisches Kompetenzzentrum) umfasst Lagerflächen, eine Grubenhalle und den Pumpenprüfstand.

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Münster, Deutschland
Vertragslaufzeit
18 Tage
E-Mail
vergabestelle@idf.nrw.de
Telefon
+49 2513112-0
Website
https://www.idf.nrw.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Ausbildungszeit wird nicht berücksichtigt.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausgehende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis einer 60-monatigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen verantwortlich tätig war:
    • - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto
    • - Leistung als General-/Totalunternehmer
    • - Neubaumaßnahme
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können.
    • Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
  • Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Eine Ausbildung wird nicht mitberücksichtigt.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausge-hende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis einer 5-jährigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt je-doch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen zumindest stellvertretend verantwortlich tätig war:
    • - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto
    • - Leistung als General-/Totalunternehmer
    • - Neubaumaßnahme
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können.
    • Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.

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Präsentation287 KB4 Seiten
Eigenerklärung124 KB8 Seiten
Eignungskriterien56 KB16 Seiten
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