Fragenfrist 19.05.26 | Veröffentlichung 01.06.26 | Abgabefrist 08.06.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
Zuschlagskriterien
Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person
Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person
Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person
Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person
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