Frist abgelaufen

Generalunternehmerleistungen Neubau AS3 - Werkstatthalle mit technischem Kompetenzzentrum

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.06.2026
Angebotsfrist
08.06.2026
Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau der Werkstatthalle AS3 mit benachbartem technischen Kompetenzzentrum. Das Hauptgebäude (Werkstatthalle) umfasst Werkstatt-, Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche. Das Nebengebäude (technisches Kompetenzzentrum) umfasst Lagerflächen, eine Grubenhalle und den Pumpenprüfstand.

Zeitplan

Fragenfrist
19.05.26
Veröffentlichung
01.06.26
Abgabefrist
08.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Münster, Deutschland
Vertragslaufzeit
18 Tage
E-Mail
vergabestelle@idf.nrw.de
Telefon
+49 2513112-0
Website
https://www.idf.nrw.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

  • Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

  • Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
    • Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
    • Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).
    • Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
    • - Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.)
    • Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
    • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
  • Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen

    • - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).
    • Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
    • - Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.)
    • Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Zuschlagskriterien

  • Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Ausbildungszeit wird nicht berücksichtigt.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausgehende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis einer 60-monatigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen verantwortlich tätig war:
    • - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto
    • - Leistung als General-/Totalunternehmer
    • - Neubaumaßnahme
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können.
    • Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
  • Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Eine Ausbildung wird nicht mitberücksichtigt.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausge-hende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis einer 5-jährigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt je-doch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person

    • Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen zumindest stellvertretend verantwortlich tätig war:
    • - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto
    • - Leistung als General-/Totalunternehmer
    • - Neubaumaßnahme
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können.
    • Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
    • Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.

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