Frist abgelaufen

Gerüstarbeiten

Die Angebotsfrist ist am 04. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
04.08.2026
TP C - Ausstellungsneuplanung und -erweiterung im Alten Turm der KWG Art und Umfang des Bauvorhabens Die Leitidee der Neugestaltung und Erweiterung der Ausstellung im Alten Turm ist die Reduktion der Bauelemente im Inneren zugunsten einer Verstärkung der bestehenden Atmosphäre. Das Hauptausstellungsobjekt ist dabei die Ruine des Alten Turms selbst. Statt neuer, dominierender architektonischer Eingriffe ist konzeptionell die Öffnung der nach Kriegsende hinzugekommenen und die Atmosphäre störenden Einbauten vorgesehen. Das skulpturale Denkmal soll zu einem begehbaren Mahnmal mit einer außergewöhnlichen räumlichen Licht- und Klanginszenierung weiterentwickelt werden, wobei der Ruinencharakter des Gebäudes betont wird. Die Inszenierung soll die Dramatik der Kriegsschäden "offen zeigen" und ein Erleben des Bauwerks durch die Elemente Licht, Wasser, Wind und Klang ermöglichen. Zweck und Notwendigkeit der Baumaßnahmen sind die nachhaltige Sicherung, sowie die Verbesserung der nationalen und internationalen Wahrnehmbarkeit der historischen und gegenwärtigen Bedeutung des denkmalgeschützten Ensembles.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Fragenfrist
24.07.26
Abgabefrist
04.08.26
Öffnung
04.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
kwg.vergabe@teamproject.de
Telefon
+49 302021565-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A zu machen. Zum Nachweis wird grundsätzlich die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben. Siehe auch FB V 211EU F ABau - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU.

  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß §6a EU Nr. 2 VOB/A zu machen. Nachweisführung für alle Eignungskriterien Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis zugelassen, soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt V 124.H F ABau - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Nachforderung die Nachweise und Bescheinigungen zuständiger Stellen - auch für die Nachunternehmen - innerhalb der im Verfahren festgelegten Frist (max. 6 Kalendertage) zu übermitteln. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Siehe auch FB V 211EU F ABau - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A zu machen. Mit dem Angebot sind Referenzen mit den folgenden Mindestanforderungen einzureichen, die vom Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden

    • Es sind insgesamt mind. drei Referenznachweise für Gerüstbauarbeiten an Bestandsbauten einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Von den drei einzureichenden Referenznachweisen muss mindestens ein Referenzprojekt Gerüstbauarbeiten an einem historischen, denkmalgeschützten Gebäude mit einer Bauzeit beziehungsweise einem Baujahr bis 1950 nachweisen und mindestens ein Referenzprojekt Gerüstbauarbeiten im Zusammenhang mit konstruktiven Stahlbauarbeiten bzw. Stahlbaukonstruktionen von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang wie die ausgeschriebene Leistung. Folgende Angaben sind gemäß FB V 124.H F ABau mindestens vorzulegen (siehe auch Vorlage "Referenzliste"): Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben. Siehe auch FB V 211EU F ABau - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU.
  • Auf Verlangen ist der Nachweis einer aktuellen und über die Bauzeit des Vorhabens wirkenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage von einem Versicherer vorzulegen. Das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens mit dem Zuschlag nachzuweisen. Die Deckungssummen müssen für Personen- und Sachschäden das Doppelte der Auftragssumme, mindestens jedoch für Personen- und Sachschäden 3 Mio. Euro je Versicherungsfall betragen. Für Vermögensschäden muss die Mindestdeckungssumme 500.000 Euro je Versicherungsfall betragen.

Zuschlagskriterien

  • Wertungssumme: Zuschlagskriterium ist zu 100% die Wertungssumme, die sich aus der Angebotssumme und - wenn zutreffend - der Summe für die Wartungsleistungen für 4 Jahre ergibt.

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