Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 24.07.26 | Abgabefrist 04.08.26 | Öffnung 04.08.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A zu machen. Zum Nachweis wird grundsätzlich die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben. Siehe auch FB V 211EU F ABau - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß §6a EU Nr. 2 VOB/A zu machen. Nachweisführung für alle Eignungskriterien Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis zugelassen, soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt V 124.H F ABau - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Nachforderung die Nachweise und Bescheinigungen zuständiger Stellen - auch für die Nachunternehmen - innerhalb der im Verfahren festgelegten Frist (max. 6 Kalendertage) zu übermitteln. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Siehe auch FB V 211EU F ABau - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A zu machen. Mit dem Angebot sind Referenzen mit den folgenden Mindestanforderungen einzureichen, die vom Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden
Auf Verlangen ist der Nachweis einer aktuellen und über die Bauzeit des Vorhabens wirkenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage von einem Versicherer vorzulegen. Das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens mit dem Zuschlag nachzuweisen. Die Deckungssummen müssen für Personen- und Sachschäden das Doppelte der Auftragssumme, mindestens jedoch für Personen- und Sachschäden 3 Mio. Euro je Versicherungsfall betragen. Für Vermögensschäden muss die Mindestdeckungssumme 500.000 Euro je Versicherungsfall betragen.
Zuschlagskriterien
Wertungssumme: Zuschlagskriterium ist zu 100% die Wertungssumme, die sich aus der Angebotssumme und - wenn zutreffend - der Summe für die Wartungsleistungen für 4 Jahre ergibt.
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