Veröffentlichung 23.04.25 | Teilnahmefrist 26.05.25 |
Eignungskriterien
Erklärung, dass über eine dem Leistungsbild entsprechende berufliche Qualifikation verfügt wird.
Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren ein Jahresumsatz von 500.000 € netto vorgewiesen wird und über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 2.000.000 EUR für sonstige Schäden verfügt wird.
Erklärung, dass bereits Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen anzugeben(öffentliche Aufträge in vergleichbarer Größenordnung), die innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre bearbeitet wurden. Mindestens eine der Referenzen muss aus dem Bereich öffentliche Bäder stammen. Ein zu verwendendes Formblatt ist beigefügt.
Zuschlagskriterien
Projektmamagement (Fachkunde): Der Auftraggeber bildet das Zuschlagskriterium "Projektmanagement (Fachkunde)". Aus Sicht des Auftraggebers ist für ein gelingendes Projektmanagement eine entsprechende Fachkunde entscheidend. Es sollen die qualitativen Konzept- und Umsetzungsgrundsätze erläutert werden, die im Rahmen des Auftrags zu einer reibungslosen, technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Durchführung des gesamten Bauvorhabens in allen Projektphasen beitragen (Organisation, Koordination, Dokumentation), und wirtschaftliche Arbeitsergebnisse erbringen.
Philosophie z. Kommunik. u. Verfügbarkeit: Der Auftraggeber bildet das Zuschlagskriterium: "Philosophie zur Kommunikation und Verfüg-barkeit". Gerade die Zusammenarbeit mit den einzelnen Beteiligten sowie dem öffentlichen Auftraggeber spielt für das Gelingen von Projekten eine wichtige Rolle. Daher sollen insbesondere die Verfahrensweise und Handhabung der Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten während der einzelnen Phasen des Bauvorhabens dargelegt werden. Dar-über hinaus ist es essentiell, dass die notwendigen zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind. Daher soll auf den Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen, die Präsenz vor Ort sowie Reaktionszeiten eingegangen werden. In die Wertung geht die schriftliche Darstellung des Bieters ein.
Honorar/Preis: Grundhonorar: Das Honorar für das Erbringen der verfahrensgegenständlichen Leistungen (Grundhonorar) ist anzubieten. Dabei ist das jeweilige Leistungsbild der Grundleistungen zu Grunde zulegen. Soweit maßgeblich, ist die Kalkulationsbasis des Honorars anzugeben, also z. B. die Honorarzone. Die Nebenkosten sind anzugeben und werden in die Wertung einbezogen.
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