Veröffentlichung 03.06.26 | Vertragsbeginn 20.07.26 |
Zuschlagskriterien
Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
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