Veröffentlichung 25.06.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Zuschlagskriterien
Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, unter Berücksichtigung von Nachlässen sowie den gesamten Kosten für die Instandhaltung für 4 Jahre.: Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen sowie den gesamten Kosten für die Instandhaltung gemäß den beigefügten Verträgen der Gefahrenmeldeanlagen (Brand- und Einbruchmeldeanlage) für die gesamte Vertragslaufzeit von jeweils 4 Jahren. Die angebotenen jährlichen Instandhaltungskosten werden für die 4 Jahre hochgerechnet.
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