Veröffentlichung 02.12.24 | Abgabefrist 18.12.24 | Öffnung 18.12.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
- Zulassung nach Gefahrstoffverordnung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten - Sachkundenachweis des verantwortlichen Bauleiters nach TRGS 519 Anlage 3 - Sachkundenachweis des verantwortlichen Aufsichtsführenden nach TRGS 519 Anlage 3 - Angaben zur Mindestanzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Schadstoffsanierung (mind. 30 gewerbliche Mitarbeiter) - Mindestens 3 Referenzen zu durchgeführten Schadstoffsanierungen in Bestandsgebäuden, Umsatz > 0,5 Mio. € - Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Schadstoffsanierungen mit Flächenbearbeitung > 5.000 m² - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb - Nachweis bzw. Erklärung im Auftragsfall zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht-/Umweltschädenversicherung mit Abdeckung von Asbest-Schäden (Deckungsbetrag von 10 Mio. € für Personen-, Sach-, und Vermögenschäden und 5 Mio. € für Umweltschäden) Für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer beschäftigt müssen folgende Nachweise zusätzlich erbracht werden
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