Die Kontrolle von lufthygienisch relevanten Anlagen ist eine Kernaufgabe der kantonalen Luftreinhalte-Fachstellen.Seit dem 1. Juni 2018 fordert Artikel 13a LRV die Behörden auf, periodisch zu prüfen, ob Dritte, welche Emissionsmessungen und Kontrollen nach Artikel 13 LRV durchführen, die anerkannten Regeln der Messtechnik ausreichend kennen.Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Führung einer zentralen Geschäftsstelle für die Qualitätssicherung von Emissionsmessungen. Der hierzu erforderliche Aufwand entsprach in den letzten Jahren rund 1200 bis 1500 Stunden pro Jahr. Die Arbeit teilt sich in rund vier Fünftel fachliche Aufgaben und ein Fünftel Sekretariatsarbeit/Buchhaltung. Die Arbeit beinhaltet die Planung, Durchführung und Auswertung von Ringkontrollen, von Audits sowie von Weiterbildungen. Die Erkenntnisse aus den Audits sollen in die Aus- und Weiterbildung einfliessen. Diese müssen koordiniert, geplant und durchgeführt werden. Diesbezüglich sind Dozenten für diese Aus- und Weiterbildungen zu rekrutieren. Des Weiteren sind eine Internetseite zu bewirtschaften, eine Liste der zertifizierten Messstellen sowie eine Marktübersicht der zugelassenen Messgeräte zu publizieren, Beschwerden administrativ zu bearbeiten, Umfragen zur Kundenzufriedenheit zu organisieren, das Qualitätssicherungssystem weiterzuentwickeln, die Buchhaltung und das Sekretariat zu führen sowie einen Jahresbericht zuhanden des Aufsichtsgremiums und der KVU zu erstellen sowie mit dem Gremium in regelmässigem Austausch zu stehen.