Die Estricharbeiten fallen im EG bis 2.OG und Spitzboden, des geplanten Gebäudes an. Die erste Maßnahme
wird allerdings die Einbringung einer Magerbetonschicht als Untergrund für bauseitige Stahlstützen im 2. OG
sein. Die Umsetzung der Maßnahme wird ansonsten geschossweise gegliedert. Für den AN bedeutet dies eine
mehrfache Arbeitsaufnahme der Arbeiten.
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