Veröffentlichung 12.06.26 |
Zuschlagskriterien
Preis (Alleiniges Zuschlagskriterium): Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des alleinigen Zuschlagskriteriums Preis (100 Prozent) erteilt. Die Punkte für den Angebotspreis werden, wie folgt, ermittelt: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
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