Veröffentlichung 08.06.26 | Abgabefrist 15.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen. Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Bieter: Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit mit dem Abfallschlüssel AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Behandeln oder Verwerten. Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung vorzulegen.
BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer: Für jeden Unterauftragnehmer ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/ Tätigkeiten, also bspw. Behandeln, Verwerten oder Handeln und Makeln von AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung vorzulegen.
Zuschlagskriterien
wirtschaftlichste Lösung
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
Vollständige Unterlagen nach kostenloser Registrierung herunterladbar.
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen