Veröffentlichung 24.11.23 | Abgabefrist 08.01.24 |
Eignungskriterien
- Erklärung für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen (§ 73 Abs. 3 VgV). - Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen oder diese nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB (Zeitablauf) nicht mehr relevant sind
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden 1 Mio. EUR. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen, - Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung sowie Gesamthonorarumsatz des Bewerbers (netto). Alle übrigen Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestumsatz (Netto-Honorarumsatz) des Bewerbers (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: jeweils mind 0,5 Mio. EUR netto p.a
- Berufsbezeichnung: Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (m/w/d) zu tragen. Bewerber (m/w/d) mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. - Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin). - Qualifikation des Gesamtprojektleiters: Angaben zum Gesamtprojektleiter. Ausbildungsnachweis des Gesamtprojektleiters (Eintragung im Berufsregister oder Studiennachweis und zusätzlich Nachweis von mind. 5 Jahren Berufserfahrung). - Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den jeweiligen Planungsleistungen durch bis zu 3 Referenzen vergleichbarer Projekte nachweisen - Einzelheiten dazu unter . Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Gesamtprojektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Auswahlkriterium: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2013 oder später erfolgt ist. Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet: - Schulgebäude, - Sonstige Bildungseinrichtung, - Neubau und/oder Sanierung, - Größenordnung anrechenbare Kosten netto (KG 200-700 DIN 276), - Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gem. § 75 Abs. 6 VgV das Los.
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