Veröffentlichung 13.05.25 | Fragenfrist 31.05.25 | Teilnahmefrist 09.06.25 |
Eignungskriterien
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). - kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).
- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).
a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Generalfachplanerleistung oder Generalplanerleistungen (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o als Generalfachplaner oder Generalplaner (ergo incl. Objektplanung) mindestens die Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung für einen Hochbau der Honorarzone III oder höher erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 3 Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden (Umfang der Leistung) UND o mindestens netto 10.000.000,00 EUR Projektvolumen in den KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2015 und 2025 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal acht vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als acht vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, werden die besten acht Referenzprojekte gewertet. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber": 1. Planung eines Bildungsbaus Nein = 0 Punkte Ja = 5 Punkte 2. Anzahl der erbrachten Fachdisziplinen keine TA und Tragwerkplanung = Ausschlusskriterium TA und Tragwerkplanung = 2 Punkte TA und Tragwerkplanung plus mindestens zwei weitere Fachplanungsdisziplinen (ohne Objektplanung!) = 5 Punkte 3. Anzahl der erbrachten Leistungsphasen Weniger als drei Leistungsphasen = Ausschlusskriterium Drei Leistungsphasen = 2 Punkte Drei Leistungsphasen plus mindestens zwei weitere Leistungsphasen = 5 Punkte Der Bewerber muss für jede Referenz einen Projektverantwortlichen des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
b. Angaben über das für die Gesamtprojektleitung und Stellvertretung sowie die jeweilige Fachplanungsleitung (TA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) vorgesehene Personal, alle mit Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung), Personenidentität zwischen Gesamtprojektleitung/Stellvertretung und Fachplanungsleistung ist zulässig (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung sowie die Fachplanungsleitung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich der Planung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jeder Projektmitarbeiter muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich aufweisen, was ggf. in der Abwicklung nachzuweisen ist. Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im voraussichtlichen Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber": 1. Berufserfahrung der Gesamtprojektleitung über 20 Jahre = 10 Punkte über 18 Jahre = 9 Punkte über 16 Jahre = 8 Punkte über 14 Jahre = 7 Punkte über 12 Jahre = 6 Punkte über 10 Jahre = 5 Punkte über 8 Jahre = 4 Punkte über 6 Jahre = 3 Punkte über 5 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 20 Jahre = 10 Punkte über 18 Jahre = 9 Punkte über 16 Jahre = 8 Punkte über 14 Jahre = 7 Punkte über 12 Jahre = 6 Punkte über 10 Jahre = 5 Punkte über 8 Jahre = 4 Punkte über 6 Jahre = 3 Punkte über 5 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 3. Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 oder mehr Referenzen = 10 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 EUR in dem Fachbereich "Fachplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)
Zuschlagskriterien
Preis: angebotenes Honorar
Qualität: Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche
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