Fragenfrist 05.12.25 | Veröffentlichung 09.12.25 | Teilnahmefrist 07.01.26 |
Eignungskriterien
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).
Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Fachplanerleistung (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o mindestens die Technische Ausrüstung für einen Hochbau für die KG 420 und KG 440 erbracht wurde (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 3 Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden (Umfang der Leistung) UND o mindestens netto 1.000.000,00 EUR Projektvolumen in der KG 400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2015 und 2025 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als fünf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal acht vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als acht vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, werden die besten acht Referenzprojekte gewertet. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber": 1. Planung eines Bildungsbaus Nein = 0 Punkte Ja = 5 Punkte 2. Anzahl der erbrachten Anlagengruppen Unter 4 = 0 Punkte ab 4 = 5 Punkte 3. Anzahl der erbrachten Leistungsphasen Weniger als drei Leistungsphasen = Ausschlusskriterium Drei Leistungsphasen = 0 Punkte Ab 5 = 5 Punkte
Angaben über das für die Fachplanungsleitung vorgesehene Personal, alle mit Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Fachplanungsleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich der Planung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeitende muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich aufweisen, was ggf. in der Abwicklung nachzuweisen ist. Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im voraussichtlichen Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber": 1. Berufserfahrung der Projektleitung über 20 Jahre = 15 Punkte über 19 Jahre = 14 Punkte über 18 Jahre = 13 Punkte über 17 Jahre = 12 Punkte über 16 Jahre = 11 Punkte über 15 Jahre = 10 Punkte über 14 Jahre = 9 Punkte über 13 Jahre = 8 Punkte über 12 Jahre = 7 Punkte über 11 Jahre = 6 Punkte über 10 Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 8 Jahre = 3 Punkte über 7 Jahre = 2 Punkte über 6 Jahre = 1 Punkt über 5 Jahre = 0 Punkte unter 5 Jahren = Ausschluss 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 10Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 8 Jahre = 3 Punkte über 7 Jahre = 2 Punkte über 6 Jahre = 1 Punkt über 5 Jahre = 0 Punkte unter 5 Jahren = Ausschluss 3. Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die Projektleitung und deren Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 oder mehr Referenzen = 10 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 250.000,00 EUR in dem Fachbereich "Fachplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung).
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