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Glas- und Fassadenreinigung Filiale Saarbrücken

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
15.09.2026
Glas- und Fassadenreinigungsleistungen

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.26
Fragenfrist
04.09.26
Abgabefrist
15.09.26
Öffnung
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
Vertragslaufzeit
1 Tage
E-Mail
carola.landeck@bundesbank.de
Telefon
+49 69 9566-35246
Website
http://www.bundesbank.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestanforderung Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären u. nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 bezogen auf Reinigungsleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Reinigungsleistungen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 100.000 (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe. Reinigungsleistungen sind mit den hier zu vergebenden Reinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3 , Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, der Inhalte u. Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen u. hygienischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u. vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen u. Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.

  • Mindestanforderung Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen

    • 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor
    • von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen
    • eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Oder 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 2.500.000 Sachschäden EUR 2.500.000 Umweltschäden EUR 2.500.000 Vermögensschäden EUR 1.000.000 Bearbeitungs- und Obhutsschäden EUR 50.000 Abwasser- und Allmächtigkeitsschäden EUR 50.000 Beschaffung neuer Schlüssel/Zugangstransponder-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen EUR 50.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung ist eine Mindestanforderung. Bieter, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2A. Die AG behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Versicherungsbescheinigung oder Vorlage einer unzureichenden Versicherungsbescheinigung gekündigt werden. Zudem wird die AG gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Versicherungsbescheinigung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.
  • Mindestanforderung

    • Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu Glas- und Fassadenreinigungsleistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Glas- und Fassadenreinigungsleistungen vergleichbar sind. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Glas- und Fassadenreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3 Leistungsbeschreibung und Teil 4 Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, Inhalte, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen so-wie von der Art und Anzahl der zu reinigenden Lampen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Glas- und Fassadenreinigungsleistungen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die in Bezug auf die durchzuführenden Reinigungsleistungen mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Objekt betreffen, für das erhöhte Sicherheitsbedürfnisse und Zutrittsbeschränkungen gegeben sind (z.B. Polizei, Bank, Wertschließfachanbieter, Rechenzentrum). Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind und der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 80% betragen. Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein
    • die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden sein. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens zwei (2) Jahre gedauert haben. Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens drei (3) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare erbrachte Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der nachfolgenden Tabelle in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Vorgaben für die Beschreibung der Referenzen: Die erbrachten Leistungen sind entlang der nach-folgenden Referenztabellen anzugeben und zu beschreiben. Das Formblatt ist entsprechend der Zahl der Referenzen, die der Bieter vorlegen will, zu kopieren. Alternativ können die Tabellen durch Kopieren in ein neues Dokument entsprechend vervielfältigt werden
    • die weiteren Dokumente sind diesem Formblatt beizufügen und mit dem Angebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende oder einer inhaltlich unzureichende Referenz nicht nachgefordert / nachträglich ergänzt werden darf und als nicht geeignete Referenz beurteilt werden muss.
  • Mindestanforderungen an das Personal und die technische Ausstattung Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn und sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Glas- und Fassadenreinigungsleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheits- und Hygienebestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert den / die für den Einsatz vorgesehenen Objektleiter und seine Stellvertretung namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Zudem muss er spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn den für den Einsatz vorgesehenen Vorarbeiter und seine Vertretung namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer den für die Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zu-schlags rechtzeitig zur Verfügung stellen oder darüber informieren, wo er diesen abrufen kann. Für den Objektleiter und seine Vertretung sowie für den Vorarbeiter und seine Vertretung muss er zusammen mit der namentlichen Benennung einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses Personal ge-stellten Mindestanforderung erfüllt sind. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Reinigungspersonal namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Daten für das Personal vorlegen. Die Einhaltung der o.g. Frist von 6 Wochen ist zwingend erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit geprüft wird. Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen

    • a. Objektleitung / stellvertretende Objektleitung - Für die Filiale Saarbrücken ist eine einheitliche, gemeinsame Objektleitung / Stellvertretung vorzusehen, - Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes bereits im Angebot auf freiwilliger Basis
    • - Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk, - Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister, - Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbarer Position bis Ende Angebotsfrist, - Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Sprachlevel C2 (GER), - Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, - Kenntnisse der Inhalte einer der nachfolgend in Ziffer 3. geforderten Zertifizierungen, - Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit. b. Vorarbeiter u. Arbeitskräfte - Für die Filiale Saarbrücken ist einheitlicher Vorarbeiter und seine Stellvertretung vorzusehen, - Mindestens eine (1) Person der täglich im Objekt eingesetzten Reinigungskräfte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger
    • diese Person ist zugleich Vorarbeiter
    • sie muss als Geselle und als Vorarbeiter mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen
    • der Bieter muss eine Stellvertretung für den Vorarbeiter zur Verfügung haben mit der hier geforderten Qualifikation und Erfahrung, - Der Vorarbeiter und seine Stellvertretung müssen über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Sprachlevel B2 (GER) verfügen
    • das übrige Personal muss angemessene Deutschkenntnisse haben, damit eine mündliche Verständigung problemlos möglich ist, - Namentliche Benennung der für die Erbringung der Glas- und Fassadenreinigungsleistungen vorgesehenen Personen einschließlich Vorarbeiter und seine Stellvertretung bereits im Ange-bot auf freiwilliger Basis, gleichfalls Vorlage eines Lebenslaufs für Vorarbeiter und seine Stell-vertretung im Angebot auf freiwilliger Basis, - Angelernte Arbeitnehmer müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nach-zuweisen, - Sicherer und kompetenter Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung. Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen u dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von max. ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig / inhaltlich nicht ausreichend wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
  • Mindestanforderung Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. der einfache Nachunternehmer / ggf. ein eignungsverleihender leistungserbringender Nachunternehmer muss / müssen (Beteiligte) bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. dem Ende der Angebotsfrist für ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein, d.h. nach - DIN EN ISO 9001 ff oder - DIN EN ISO 14001 ff oder - E-QSS von Neumann & Neumann oder - nach einer den vorstehend genannten Zertifizierungen gleichwertigen Zertifizierung. Die vorstehend genannten Beteiligten müssen zudem für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein. Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und die Aufrechterhaltung entsprechend nachzuweisen durch die unverzügliche Vorlage der Kopien erneuerter / verlängerter Zertifizierungen. Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Kopie der geforderten Zertifizierungen ist unaufgefordert unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Zertifizierung oder Vorlage einer unzureichenden Zertifizierung gekündigt werden. Zudem wird die Auftraggeberin gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Zertifizierung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtangebotspreis: Jährlicher Gesamtangebotspreis Glas- und Fassadenreinigungsleistungen auf Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt, VGU Teil 2, Formblatt 13. Das Angebot mit dem niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten entsprechend dem prozentualen Abstand ihres jährlichen Gesamtangebotspreises zum niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis weniger Punkte.

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