Veröffentlichung 29.04.25 | Abgabefrist 02.06.25 | Öffnung 02.06.25 | Vertragsbeginn 01.08.25 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. erg. durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt HVA L-StB Eigenerklärung Eignung), ergänzt durch - geforderte auftragsspez. Einzelnachweise vorzulegen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Auf gesondertes Verlangen vorzulegen
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärung - über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre und - über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Los 1 + 2, unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung - über geeignete Referenzen über die Ausführung vonLiefer- und Dienstleistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, - Welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/ Nachunternehmer vergeben werden sollen (imVerzeichnis 103 HVA L-StB Unterauftrag/Nachunternehmerleistungen, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung angeben. In diesem Fall sind bei Angeboten der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen vorzulegen
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