II.1.4) Kurze Beschreibung: (max. Anzahl Zeichen:1000) Es ist geplant, auf dem Gelände der Hochschule Anhalt in Köthen, Am Hubertus, im Bereich des derzeitigen Sportplatzes einen Forschungsneubau („InFonaL“) zu errichten. Mit diesem neuen Gebäude können die beteiligten Wissenschaftler ihre Arbeitsgebiete und die praktische Umsetzung in Laboren bzw. mittels Geräten und Anlagen, die bisher an zwei Hochschulstandorten stattfindet, zukünftig an einem Ort synergetisch bündeln. Im Forschungsbau InFonaL werden nachhaltige, innovative und funktionale Lebensmittel auf der Grundlage neuer Rohstoffbasen sowie der Nutzung von bisherigen Side-Products erforscht und entwickelt. Durch die Hochschule Anhalt wurde ein detaillierter Bauantrag mit qualitativen und quantitativen Bedarfsanforderungen erstellt, der Basis für die Planung ist. Der Gesamtbedarf an Nutzfläche (NUF) beträgt lt. Bauantrag ca. 2.082 m². Dieser Bedarf, der keine technischen Funktionsflächen (TF) oder Verkehrsflächen (VF) enthält, unterteilt sich in 1.438 m² für Laboratorien, davon zwei S2-Labore, 264 m² Büroflächen und 380 m² Funktionalbereiche (Seminar-/Beratungsraum, Bibliothek, Lager, Sozialräume) Im Rahmen der Maßnahme sind weiterhin ca. 25 PKW-Stellplätze, 25 überdachte Fahrradstellplätze und die Außenanlagen incl. einer Müllstation (5 Behälter a 240 l für Abfälle und Reststoffe aus der Forschung) sowie eine neue Zufahrtsstraße von der Fasanerieallee zu errichten. Das Projekt wird aus Landes- und Bundesmitteln finanziert. Der Baubeginn ist für 2026 und eine Fertigstellung der Baumaßnahme bis Ende 2028 geplant. Der Umfang der zu erbringenden Objektplanungsleistungen Gebäudeplanung nach § 34 HOAI beinhaltet zunächst die Grundleistung der LP2 sowie zusätzlich besondere Leistungen. Im Ergebnis der Leistungsstufe 1.1 der Planung ist eine KVM-Bau (Kostenvoranmeldung Bau) vom Planungsteam zu erstellen, die der haushaltsrechtlichen Freigabe der Baumaßnahme dienen soll. Die stufenweise, optionale Weiterbeauftragung der Leistungsstufen 1.2, 2, 3, 4, 5 (LP 3-9) ist nach Genehmigung der KVM-Bau vorgesehen. Die Planung des Gebäudes hat unter Berücksichtigung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher sowie aller weiteren öffentlich-rechtlicher Belange zu erfolgen. Der Neubau ist unter Berücksichtigung § 34 BauGB auf dem zur Verfügung stehenden Baufeld zu entwickeln. Die Anforderungen nach GEG sind mindestens zu erfüllen und es ist ein Energiesparkonzept nach dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen zu erarbeiten. Wesentliche weitere Anforderungen an die Baumaßnahme sind die angestrebte BNB-Zertifizierung mit dem Siegel Silber sowie die Ausführung der Planung mittels BIM entsprechend der Leistungsbeschreibung BIM. Das Projekt ist in einem sehr engen Zeitrahmen zu planen und zu realisieren. Mit der Angebotsabgabe ist im zweiten Teil des Verfahrens eine Konzeptidee für das neue Gebäude vorzulegen und im Rahmen eines gesonderten Termins zu präsentieren.