Veröffentlichung 19.12.24 | Abgabefrist 20.01.25 | Öffnung 20.01.25 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Befähigung Berufsausübung" und reichen Sie diesen im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme
kein Kriterium vorgesehen
Zuschlagskriterien
Preiskriterium
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