Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2026/0303/K13_Ho
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:
www.ovgu.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Lieferung eines GPU-Clusters
Menge und Umfang:
1 Lieferung eines GPU-Clusters
geschätzter Auftragswert ca. 70 TEUR brutto
die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ort der Leistung:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2, ISUT
39106
Magdeburg
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f13690d8b-6a44b3d321d525fc
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
20.07.2026 10:00
Ablauf der Bindefrist:
17.08.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung.
Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de).
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
:
a)Der Leistungserbringer muss einschlägige Erfahrung im Aufbau von Hochleistungrechensystemen für wissenschaftliche Anwendungen haben, was durch Referenzen über die Lieferung/Installation vergleichbarer Rechencluster in wissenschaftlichen Einrichtungen sowie durch einen Handelsregisterauszug zu belegen ist.
b) Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis:
Nein
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
1 Preis (70%), 2 Technische Eignung/ Support (30%)
15. Sonstiges:
1.Wir weisen darauf hin, dass nach § 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Die Erklärungen zu den § 11,13,14 und 17 TVergG LSA werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten soll und werden Vertragsbestandteil. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf
auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen die Vertragsbestandteile werden:
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf
2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
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