Veröffentlichung 23.09.25 | Vertragsbeginn 01.12.25 |
Zuschlagskriterien
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt, bei Erfüllung aller Ausschluss- und An-forderungskriterien, über den niedrigsten Gesamtpreis gemäß dem Dokument 11 – Preis-blatt. Angebote von bevorzugten Bietern gemäß SGB IX (anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX), Blindenwerkstätten (§ 226 SGB IX) und Inklusionsbetriebe (§§ 215, 224 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB IX) werden wie folgt bewertet
Bei Angebotsgleichheit ist der Zuschlag dem bevorzugten Bieter zu erteilen. Dabei wird das Angebot des bevorzugten Bieters mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Voraus-setzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Ausführung der angebotenen Leistungen zu einem wesentlichen Teil durch die Mitarbeiter der bevorzugten Bieter erfolgt.
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