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Grundschule Henry-van-de-Velde, Blücherstr. 22, 58095 Hagen, Estricharbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
01.09.2026
Die behandelten Erweiterungen der Henry-van-de-Velde gliedern sich in die beiden Baukörper der Erweiterung Multifunktionsraum ("MFR") und der Erweiterung Neubau ("Neubau"). Die "Erweiterung Multifunktionsraum" wird als 1-geschossiger, nicht unterkellerter Erweiterungsbau in der südöstlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau an die Südostwand des Foyers angebunden. Der Neubau ist als 3-geschossiger, teilunterkellerter Erweiterungsbau in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau über eine Erweiterung des bestehenden Lehrerzimmers an die Südwestwand der Verwaltungserweiterung angebunden.

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
17.08.26
Abgabefrist
01.09.26
Öffnung
01.09.26
Vertragsbeginn
22.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hagen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bauvergaben@stadt-hagen.de
Telefon
+49 23312073775

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt und dient als Bestätigung, dass Sie Ihren Zahlungen der Gewerbesteuern u. ä.an die Gemeinde zu entrichtenen Abgaben nachgekommen sind..
    • Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Bescheinigung auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Gilt als Nachweis, dass Sie Ihren Zahlungen der Sozialabgaben nachgekommen sind.
    • Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Bescheinigung vorzulegen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)

    • Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt und dient als Bestätigung, dass Sie Ihren Zahlungen der Gewerbesteuern u. ä. an die Gemeinde zu entrichtenden Abgaben nachgekommen sind.
    • Der nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung des Bietenden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Bestätigung der Angaben eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtkasse bzw. Gemeindekasse über das nichtbestehen von Rückständen nachzufordern.
    • Unterlagen nach § 6 a VOB/A EU (Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung):
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)

    • Die steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes stellt dar, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung der Steuern nachgekommen sind.
    • Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Aufforderung der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

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