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Grundschule St. Veit - Tragwerksplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.08.2026
Angebotsfrist
Die Stadt Mayen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Turnhalle mit Mensa sowie zusätzlichen Klassenräumen auf dem Gelände der Grundschule St. Veit in Mayen. Der Neubau ist als mehrgeschossiges Gebäude in Holzrahmenbauweise beziehungsweise in Vollholzbauweise vorgesehen. Geplant ist eine kombinierte Nutzung aus Sport-, Mensa- und Schulbereichen. Der Neubau schließt unmittelbar an den bestehenden Schulbau an, sodass ein geschlossener Baukörper entsteht. Die Gebäudeteile greifen in Teilbereichen über zwei Geschosse ineinander, sodass eine barrierefreie Verbindung der Flurbereiche zwischen Bestands- und Neubau hergestellt wird. Im Erdgeschoss sind eine Einfeldsporthalle sowie eine Mensa einschließlich der erforderlichen Neben-, Lager-, Technik- und Funktionsräume vorgesehen. Sowohl die Sporthalle als auch die Mensa sind als größere, möglichst stützenarme Nutzungsbereiche geplant und stellen daher erhöhte Anforderungen an die Tragwerksplanung und die konstruktive Ausbildung. Im 1. Obergeschoss ist ein Gymnastikraum mit den zugehörigen Nebenräumen vorgesehen. Im 2. Obergeschoss beziehungsweise Staffelgeschoss werden Klassenräume sowie weitere schulische Nutzflächen angeordnet. Aufgrund der übereinanderliegenden unterschiedlichen Nutzungen, der großen Spannweiten im Bereich der Sporthalle und der Mensa im Erdgeschoss sowie der geplanten mehrgeschossigen Holzbauweise ergeben sich besondere Anforderungen an die Tragwerksplanung. Dies betrifft insbesondere die Lastabtragung aus den oberen Geschossen, die Ausbildung eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Tragwerks, die Gebäudeaussteifung sowie die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit. Besondere planerische Anforderungen bestehen zudem hinsichtlich des Schwingungsverhaltens der Tragkonstruktion, des erhöhten Schallschutzes zwischen den unterschiedlichen Nutzungsbereichen sowie des konstruktiven Brandschutzes im Holzbau. Darüber hinaus ist eine frühzeitige und enge Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen erforderlich. Die Dachflächen sind als Flachdachkonstruktion mit extensiver beziehungsweise intensiver Dachbegrünung vorgesehen. Zusätzlich ist die Installation einer Photovoltaikanlage geplant. Die Tragwerksplanung hat daher die zusätzlichen Einwirkungen aus Dachbegrünung, Wasserrückhaltung, Substrataufbau, Schnee- und Verkehrslasten, Photovoltaikanlage einschließlich Unterkonstruktion beziehungsweise Aufständerung, Wind- und Windsoglasten sowie weiterer technischer Dachaufbauten zu berücksichtigen. Ergänzend sind die im Rahmen dieses Auftrags zu erarbeitenden Anforderungen der Bauphysik bei der Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Anforderungen an die Wärmebrückenminimierung, die Luftdichtheit, konstruktive Anschlüsse, Material- und Bauteilaufbauten sowie die Integration der energetischen und schallschutztechnischen Anforderungen in die Tragkonstruktion. Zwischen Tragwerksplanung und Bauphysik ist während sämtlicher Planungsphasen ein enger und kontinuierlicher Abstimmungsprozess sicherzustellen, um die konstruktiven, energetischen und schallschutztechnischen Anforderungen wirtschaftlich und fachlich abgestimmt umzusetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung sowie die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Bauphysik für den geplanten Ersatzneubau einer Turnhalle mit Mensa, Frischküche und Klassenräumen auf dem Gelände der Grundschule St. Veit in Mayen. Der Ersatzneubau soll als mehrgeschossiges Gebäude in Holzbauweise errichtet werden. Aufgrund der gewählten Bauweise sowie der unterschiedlichen Nutzungsbereiche bestehen erhöhte Anforderungen an die statische Konzeption, die bauphysikalische Planung sowie die energetische Qualität des Gebäudes. Die ausgeschriebenen Leistungen sind daher fachübergreifend und in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen zu erbringen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6.

Zeitplan

Veröffentlichung
12.08.26
Teilnahmefrist
09.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Mayen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@mayen.de
Telefon
+492651880
Website
https://www.mayen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eigenerklärung zur Eignung des Bieters anhand der in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter (u. a. zum Umsatz, Ausschlussgründen, Mindestlohn, Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland aufweisen). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
    • Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen weitere Nachweise vorzulegen (siehe ergänzend auch die Vergabeunterlagen).
  • Ergänzend zu den Angaben des Formblatts 124 LD

    • Mindestens eine vergleichbare Referenz der Tragwerksplanung im Hochbau innerhalb des bekannt gemachten Referenzzeitraums. Der Nachweis ist in Anlage R1 „Formblatt Unternehmensreferenzen“ zu führen. Maßgeblich sind vergleichbare Planungsanforderungen und der bearbeitete Leistungsumfang
    • eine identische Nutzungsart ist nicht erforderlich.
    • Ergänzend hierzu sind für die Auswahlwertung gemäß den nachfolgenden Auswahlkriterien bis zu drei weitere Referenzen einzureichen. Diese Referenzen dienen ausschließlich der Bewertung der Auswahlkriterien und der Bildung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern. Die Erfüllung des Mindestkriteriums führt für sich allein zu keiner Punktevergabe
    • eine Auswahlwertung erfolgt ausschließlich nach den nachfolgenden Merkmalen:
    • • Es werden höchstens drei Unternehmensreferenzen berücksichtigt, die in den Referenzblättern R1.1 bis R1.3 der Anlage R1 dargestellt sind. Berücksichtigt werden Referenzen, deren maßgebliche Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden darüber hinaus einschlägige Referenzen berücksichtigt, deren maßgebliche Leistungen mehr als drei, jedoch höchstens sieben Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist zurückliegen.
    • • Für jedes Unterkriterium wird die am besten passende der eingereichten Referenzen herangezogen. Eine Referenz darf mehrere Unterkriterien erfüllen, sofern jeweils unterschiedliche, eigenständig nachzuweisende Merkmale bewertet werden. Dasselbe Merkmal wird nicht doppelt bepunktet.
    • • Vergleichbar sind Referenzen mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang, Gebäudeumfang, konstruktiver Komplexität, Tragwerksart, Spannweiten, Mehrgeschossigkeit, Gebrauchstauglichkeit und fachplanerischer Schnittstellen.
    • • Referenzen privater und öffentlicher Auftraggeber werden gleichwertig berücksichtigt.
    • • Für jedes beanspruchte Merkmal sind im jeweiligen Referenzblatt der Anlage R1 die Referenznummer, Projektbezeichnung, der Auftraggeber, der Leistungszeitraum, die bearbeiteten Leistungsphasen und die konkrete Angabe zum Wertungsmerkmal einzutragen. Soweit das Merkmal nicht bereits unmittelbar aus dem Formblatt hervorgeht, ist zusätzlich die Fundstelle in einem beigefügten Nachweis mit Dokumentenbezeichnung sowie, soweit vorhanden, Seite oder Abschnitt zu benennen. Die Kennzeichnung „Ja“ im Formblatt ersetzt nicht den prüfbaren Nachweis.
    • Für die Unternehmensreferenzen ist die Anlage R1 „Formblatt Unternehmensreferenzen“ mit den Referenzblättern R1.1 bis R1.3 verbindlich zu verwenden. (siehe ergänzend ANLAGE ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN AUSWAHLKRITERIEN EINSCHLIESSLICH WERTUNGSMETHODE)
  • Ergänzend zu den Angaben des Formblatts 124 LD

    • Berufsqualifikation als Ingenieur/in beziehungsweise Beratende/r Ingenieur/in oder gleichwertig
    • Benennung der für die Leistung verantwortlichen Berufsangehörigen.
    • Benennung verfügbarer und fachlich qualifizierter Personen für Wärmeschutz/Energiebilanzierung sowie Bauakustik/Schallschutz. Bei Unterauftrag oder Eignungsleihe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
    • Ergänzend hierzu werden für die Auswahlwertung ausschließlich die dem konkreten Auftrag verbindlich zugeordneten Personen und Kapazitäten bewertet. Für die Angaben und Nachweise ist die Anlage R3 „Formblatt Projektteam und Verfügbarkeit“ verbindlich zu verwenden. Im Rahmen dessen wird persönliche Projekterfahrung der vorgesehenen Projektleitung anhand von höchstens drei persönlichen Projektreferenzen bewertet. Hierfür ist die Anlage R2 „Formblatt Persönliche Projekterfahrung der Projektleitung“ verbindlich zu verwenden. Berücksichtigt werden Tätigkeiten innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der berufliche Werdegang ist zusätzlich in einem Lebenslauf darzustellen
    • die bloße Dauer der allgemeinen Berufstätigkeit wird nicht bepunktet. Dieselben Projekte dürfen zugleich als Unternehmensreferenzen unter A.1 benannt werden
    • unter A.2.2 wird jedoch ausschließlich die persönliche Funktion, Verantwortung und Bearbeitung der vorgesehenen Projektleitung bewertet. Die in Anlage R3 eingereichten Lebensläufe und Qualifikationsnachweise dienen bei A.2.1 ausschließlich dem Nachweis der beruflichen Grundqualifikation, der vorgesehenen Funktion, der verbindlichen Projektzuordnung und der Verfügbarkeit. Die persönliche Projekterfahrung wird ausschließlich unter A.2.2 anhand der Anlage R2 bewertet. (siehe ergänzend ANLAGE ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN AUSWAHLKRITERIEN EINSCHLIESSLICH WERTUNGSMETHODE).
  • Ergänzend zu den Angaben des Formblatts 124 LD

    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden oder verbindliche Erklärung eines Versicherers, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall herzustellen.
    • Die Erfüllung der bekannt gemachten Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie die Abgabe der geforderten Eigenerklärungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Stufe des Verfahrens. Nur geeignete Bewerber, die sämtliche Mindestkriterien erfüllen und die erforderlichen Eigenerklärungen vollständig abgegeben haben, werden in die Auswahlwertung einbezogen. Unter den geeigneten Bewerbern wird anschließend anhand der in den Vergabeunterlagen näher definierten Auswahlkriterien „Auswahlreferenzen / vergleichbare Erfahrung" sowie „Projektbezogene Kapazität und Schlüsselperson" eine Rangfolge gebildet. Die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien, den Bewertungsmaßstäben und der Wertungsmethode ergeben sich aus der Anlage „Auswahlkriterien einschließlich Wertungsmethode".
    • Identische Eignungsmerkmale werden innerhalb der Auswahlwertung nicht mehrfach bepunktet.
    • Bei einem Gleichstand am letzten Einladungsplatz entscheidet in folgender Reihenfolge:
    • • höhere Punktzahl bei A.1.3 „Mehrgeschossiger Holzbau / große Spannweiten“,
    • • danach höhere Punktzahl bei A.1.1 „Vergleichbare Tragwerksplanung“,
    • • danach höhere Punktzahl bei A.2.1 „Projektbezogene Personalkapazität“,
    • • bei fortbestehendem Gleichstand ein dokumentierter Losentscheid unter den gleichrangigen geeigneten Bewerbern.
    • Die Auswahlkriterien beziehen sich ausschließlich auf den Teilnahmewettbewerb.

Zuschlagskriterien

  • Die Qualitätswertung B.1 erfolgt ausschließlich anhand des mit dem endgültigen Angebot verbindlich einzureichenden projektbezogenen Ausführungskonzepts. Das Konzept ist entsprechend den Kriterien B.1.1 bis B.1.6 zu gliedern und mit eindeutigen Fundstellen zu versehen. • Zu B.1.1

    • Projektorganisations- sowie Rollen- und Verantwortungsmatrix für die bereits in Stufe 1 benannten Personen. Bewertet wird ausschließlich die angebotene Organisation und Aufgabenverteilung, nicht die Qualifikation oder Erfahrung der Personen.
    • • Zu B.1.2: Übergabe-/Kontinuitäts-, Kommunikations- und Terminsteuerungskonzept. Bewertet werden die vorgesehenen Abläufe und Reaktionsmechanismen, nicht die in Stufe 1 bereits bewertete Stellvertretung, Personalkapazität oder Verfügbarkeit.
    • • Zu B.1.3: Beschreibung des vorgesehenen BIM-/IFC-, Modellprüfungs- und Kollisionskoordinationsprozesses.
    • • Zu B.1.4: Methodische Beschreibung der vorgesehenen Untersuchungs-, Abwägungs-, Berechnungs- und Abstimmungsprozesse für Holzbau und Bauphysik. Frühere Referenzerfahrung wird nicht erneut bewertet.
    • • Zu B.1.5: Beschreibung der vorgesehenen Qualitätssicherung bei Leistungsverzeichnissen, Mengen und Schnittstellen der LPH 6 einschließlich Prüf- und Freigabeschritten.
    • • Zu B.1.6: Beschreibung der vorgesehenen Abläufe, Zuständigkeiten und Dokumentationswege für Prüfstatik, Genehmigungsstellen sowie die förder- und abrechnungstechnische Trennung von Titel 1 und Titel 2.
    • Nicht gefordert werden vorgezogene Planungsleistungen. Insbesondere sind im Vergabeverfahren keine statischen Berechnungen, Dimensionierungen, Planzeichnungen, Detailplanungen, ausgearbeiteten Tragwerksvarianten oder projektspezifischen Leistungsverzeichnispositionen einzureichen. Bewertet werden ausschließlich die angebotene Methodik, Organisation und Qualitätssicherung für die spätere Auftragsausführung.
    • Siehe ergänzend auch "Zuschlagskriterien Stufe 2.ZIP".
  • Preislich gewertet wird der im Honorarblatt definierte vergleichbare Gesamt-Nettohonorarpreis. Dieser umfasst die ausgeschriebenen Leistungen der Tragwerksplanung und der Bauphysik für Titel 1 und Titel 2 einschließlich der für alle Bieter einheitlich abgefragten und einzukalkulierenden Preisbestandteile. Stundensätze werden nur dann in den Wertungspreis einbezogen, wenn hierfür in den Vergabeunterlagen identische Wertungsmengen oder Stundenansätze vorgegeben sind. Andernfalls dienen sie ausschließlich der Vertragsabwicklung. Für jedes wertbare endgültige Angebot i gilt

    • Preis-Punkteᵢ = 400 × max { 0
    • 2 − (Pᵢ / Pmin) }
    • Dabei ist Pᵢ der vergleichbare Gesamt-Nettohonorarpreis des zu bewertenden Angebots und Pmin der niedrigste vergleichbare Gesamt-Nettohonorarpreis aller wertbaren endgültigen Angebote. Das preisgünstigste Angebot erhält 400 Punkte. Ein Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Wertungspreises oder einem höheren Wertungspreis erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt die Wertung linear. Ergebnisse werden auf zwei Dezimalstellen gerundet.
    • Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Qualitäts- und Preis-Punkte. Den Zuschlag erhält das wertbare Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
    • Bei einem Gleichstand entscheidet in folgender Reihenfolge:
    • • höhere Gesamtpunktzahl im Qualitätskriterium B.1,
    • • danach höhere Punktzahl bei B.1.4 „Fachmethodik Holzbau und Bauphysik“,
    • • danach höhere Punktzahl bei B.1.5 „Qualitätssicherung LPH 6 / Minimierung von Nachtragsrisiken“,
    • • danach der niedrigere vergleichbare Gesamt-Nettohonorarpreis,
    • • bei fortbestehendem vollständigem Gleichstand ein dokumentierter Losentscheid.
    • Siehe ergänzend auch "Zuschlagskriterien Stufe 2.ZIP".

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