Veröffentlichung 17.06.26 | Fragenfrist 24.06.26 | Abgabefrist 01.07.26 | Öffnung 01.07.26 |
Eignungskriterien
Für den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Angabe zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Unternehmens mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und dreifacher Maximierung oder Erklärung, eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. Mittels Formblatt "Erklärung zur Versicherung" sind die Erklärungen abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist in jedem Falle einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise insgesamt zu erbringen. Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236). Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung mit Haftungserklärung (Formblatt 236), der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachweis mind. drei vergleichbare (in Art und Umfang) Referenzen einzureichen, die nach dem 01.01.2021 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit folgenden Angaben: Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Bezeichnung der Baumaßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftragssumme.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels FB 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Erklärung mit der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalender- oder Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, einzureichen. GILT FÜR SÄMTLICHE NACHWEISE DER TECHNISCHEN UND BERUFLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT: Bei Bietergemeinschaften sind die genannten Nachweise insgesamt zu erbringen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236). Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem ist die beabsichtigte Unterbeauftragung im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Zuschlagskriterien
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