Veröffentlichung 13.08.26 | Fragenfrist 10.09.26 | Teilnahmefrist 22.09.26 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
Erklärung zum Nettoumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). ***** Mindestanforderung: Der Anbieter weist mind. 700.000 Euro netto Jahresumsatz in Europa in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren aus dem Bereich Hämodialyse. ***** Auswahlkriterium: Jährlicher Nettoumsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren aus dem Bereich Hämodialyse in Europa (da die Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) erfüllt sein müssen). Der jährliche durchschnittliche Nettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Hämodialyse in Europa ergibt folgende Punktzahl: Mehr als 100 Mio. Euro = 100 Punkte Mehr als 80 Mio. Euro = 80 Punkte Mehr als 60 Mio. Euro = 60 Punkte Mehr als 40 Mio. Euro = 40 Punkte Mehr als 20 Mio. Euro = 20 Punkte Mehr als 10 Mio. Euro = 10 Punkte ***** Ausschlusskriterium: weniger als 0,7 Mio. Euro netto Jahresumsatz im Bereich Hämodialyse.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen: - Personenschäden 5.000.000,00 Euro - Sachschäden 1.000.000,00 Euro - Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro (2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Anbieter hat eine Referenzliste vorzulegen (mind. 5 Referenzen): Vergleichbare Referenzen in Europa aus den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Verfahrens), wobei die Vergleichbarkeit aus Anlage 1 und Anlage 1.1 hervorgeht: Erforderlich: - Mind. 12 Hämodialysesysteme (je Referenz als Auftrags- und Liefer-, Abrechnungsumfang) - Für je Referenz: Referenz in Krankenhäusern oder Universitätsklinika ***** Mindestanforderung: Der Anbieter weist mind. 5 vergleichbare Referenzen in Europa aus den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Verfahrens) auf, wobei die Vergleichbarkeit aus Anlage 1 und Anlage 1.1 hervorgeht: - Mind. 12 Hämodialysesysteme je Referenz als Auftrags- und Liefer-, Abrechnungsumfang - Für je Referenz: Referenz in Krankenhäusern oder Universitätsklinika ***** Auswahlkriterium: Der Bieter mit der höchsten Anzahl der Referenzen erhält 100 Punkte. Die anderen Bieter werden in direkter Relation dazu bewertet. So führt z.B. eine 10% geringere Anzahl der Referenzen zu einer Abwertung von 10% bezogen auf die max. Punktezahl, dieser Bieter erhält demnach nur 90% der vollen Punktezahl. ***** Ausschlusskriterium: weniger als 5 vergleichbare Referenzen.
Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Angabe, inwiefern der Bieter eine eigene, Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungsarbeiten und Mängelbeseitigung eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.
Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der Service-Techniker Anzahl der für das Produkt qualifizierten Mitarbeitenden aus dem Bereich Service und Hotline (mind. 5 Support-Mitarbeiter), die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Mind. B2-Deutsch-Sprachniveau - Es muss mind. eine Servicestelle vorhanden sein, sodass eine Reparatur so schnell wie möglich erfolgen kann. * Reaktionszeit: max. 4 Stunden nach dem Anruf bei der Service-Hotline muss ein Rückruf erfolgen * und max. 24 Stunden (an Werktagen 8-17 Uhr) nach dem Anruf muss bei Bedarf ein Techniker vor Ort sein können. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist bei Bedarf und auf erst explizite Nachfrage der Vergabestelle durch geeignete Nachweise zu erbringen, die die folgenden Kriterien beantworten: Funktion, Berufserfahrung, Ausbildung, Zugehörigkeit zur Firma in Jahren). ***** Mindestanforderung: Der Anbieter weist mind. 5 Hämodialyse-Service-Mitarbeiter aus dem Bereich Service und Hotline, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Mind. B2-Deutsch-Sprachniveau - Es muss mind. eine Servicestelle vorhanden sein, sodass eine Reparatur so schnell wie möglich erfolgen kann. * Reaktionszeit: max. 4 Stunden nach dem Anruf bei der Service-Hotline muss ein Rückruf erfolgen * und max. 24 Stunden (an Werktagen 8-17 Uhr) nach dem Anruf muss bei Bedarf ein Techniker vor Ort sein können. ***** Auswahlkriterium: Der Bieter mit der höchsten Anzahl der Hämodialyse-Service-Mitarbeiter erhält 100 Punkte. Die anderen Bieter werden in direkter Relation dazu bewertet. So führt z.B. eine 10% geringere Anzahl der Referenzen zu einer Abwertung von 10% bezogen auf die max. Punktezahl, dieser Bieter erhält demnach nur 90% der vollen Punktezahl. ***** Ausschlusskriterium: weniger als 5 Support-Mitarbeiter, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen
Zuschlagskriterien
Preis: Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle die Preise gemäß Anlage 1.2 Preisblatt zugrunde. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Nettosumme) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax
Technische Eignung: Die maximale, im Zuschlagskriterium Technische Eignung erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 200. Dies entspricht in der Gewichtung 20%. Die Wertungsmatrix (Anlage 1.1) ist vom Bieter auszufüllen und ist in folgende Kriterien untergliedert: - (A)-Kriterium: Ausschlusskriterium (Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss) - (B)-Kriterium: Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). - (I) Kriterium: informatives Kriterium (fließt nicht in die Punktebewertung ein). In einer ersten Stufe wertet das Klinikum die Angebote im Hinblick auf Erfüllung der A-Kriterien aus. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend auf dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die B-Kriterien der Leistungsbeschreibung bewertet das Klinikum dahingehend, dass jeder Leistungsabfrage der der in der Leistungsbeschreibung zugeordnete Punktwert zugeteilt wird, sofern das Kriterium erfüllt ist. Die Ausgestaltung der Bewertungskriterien sowie die anzuwendende Bewertungsmethodik ergeben sich aus der Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen.
Anwenderbewertung: Die maximale, im Zuschlagskriterium Anwenderbewertung erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30%. Die Anwenderbewertung wird im Rahmen eines Besuchs einer Referenz durchgeführt. Der Anwender wird das angebotene Hämodialysesystem testen und bewerten und die Anlage 1.3 ausfüllen. Die Ausgestaltung der Bewertungskriterien sowie die anzuwendende Bewertungsmethodik ergeben sich aus der Anlage 1.3 der Vergabeunterlagen.
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