Veröffentlichung 01.12.25 |
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des § 127 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV erteilt. Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises.: 100 %
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