Veröffentlichung 26.06.26 | Fragenfrist 21.07.26 | Abgabefrist 28.07.26 | Öffnung 28.07.26 |
Eignungskriterien
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf: - 5.000.000 EUR für Sachschäden - 5.000.000 EUR für Vermögensschäden Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Bestätigung einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar.
Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen: a) Die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind b) Die Referenzen müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein. c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis des Angebots wird mit 100% gewichtet. Kriterium: alleiniges Wertungskriterium Preis. Der Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches im Ergebnis der Wertung das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande.
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