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Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie

Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.
Vergabeunterlagen
19 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
17.06.26
Abgabefrist
17.07.26
Öffnung
17.07.26
Vertragsbeginn
29.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
13.697.813 €
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
E-Mail
ausschreibungen@ldi.rlp.de
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Telefon
+49 6131-6050
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Website
https://www.ldi.rlp.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

    • - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2, A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt
    • hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt
    • hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
  • Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

  • Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

Zuschlagskriterien

  • Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.

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Lose (19)

Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
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