Veröffentlichung 01.06.26 | Teilnahmefrist 07.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur - Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung und eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP entsprechend.
Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1000000 EUR pro Jahr betragen.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Gesamt-Projektleiter, - der stellv. Gesamt-Projektleiter, - der BIM-Gesamtkoordinator, - der stellv. BIM-Gesamtkoordinator. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Gesamt-Projektleiter sowie der stellv. Gesamt-Projektleiter muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Versorgungstechnik und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung sowie eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Projektleitung nach Studienabschluss nachweisen. Der BIM-Gesamtkoordinator sowie der stellv. BIM-Gesamtkoordinator muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) oder einen "staatlich geprüften Techniker" oder Meister in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung des Bauhauptgewerbes aufweisen. Der BIM-Gesamtkoordinator muss eine BIM-Zertifizierung (TÜV, AK-RLP o.ä.) nachweisen. Zudem muss jeweils eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studien- bzw. Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Des Weiteren muss der BIM-Gesamtkoordinator eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren als BIM-Gesamtkoordinator nach Zertifizierung nachweisen. Für den stellv. BIM-Gesamtkoordinator ist eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren als BIM-Gesamtkoordinator nach Studien- bzw. Ausbildungsabschluss nachzuweisen.
Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben
Zuschlagskriterien
Darstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme (Unterlagen zur konkreten Maßnahme werden zur Verfügung gestellt), gemäß eingereichter Präsentationsunterlage: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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