Frist abgelaufen

Heinrich-Hertz-Kaserne Daun - Anpassung T-Bereich; Generalplaner - Hochbau / TGA 2

Generalplanerleistungen für folgende Objekt-, Fachplanungs- u. Beratungsleistungen: - Objektplanung Gebäude LPH 2-4, 6-9 (LPH 6 + 7 in Teilen) gem. HOAI - Leistungen nach der Baustellenverordnung/SiGeKo Leistungsstufen 1+2 gem. AHO Heft Nr. 15 - Beratungsleistungen Bauphysik LPH 2-6 gem. HOAI - Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI + ingenieurtechnische Kontrolle als Besondere Leis-tung der Leistungsstufe 4 - Fachplanung TA AnlGr. 1-8 LPH 2-3 und 6-9 (LPH 6 in Teilen) gem. HOAI Ergänzt werden die Grundleistungen der o.g. Leistungsbilder durch besondere Leistungen, insbesondere BIM-Leistungen gemäß AIA bei den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und TA. Es handelt sich um eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf Grundlage dessen ein Generalunternehmer beauftragt wird, der zusätzlich zur Bauausführung auch die Ausführungsplanung erstellen wird.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Teilnahmefrist
07.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
Vertragslaufzeit
91 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Telefon
+49 2619701-0
Website
http://www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur - Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung und eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP entsprechend.

  • Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer objektbezogenen Einzelversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall für das Einzelobjekt zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung für das Einzelobjekt während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt bzw. über die gesamte Laufzeit des Projekts mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1000000 EUR pro Jahr betragen.

  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Gesamt-Projektleiter, - der stellv. Gesamt-Projektleiter, - der BIM-Gesamtkoordinator, - der stellv. BIM-Gesamtkoordinator. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Gesamt-Projektleiter sowie der stellv. Gesamt-Projektleiter muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Versorgungstechnik und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung sowie eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Projektleitung nach Studienabschluss nachweisen. Der BIM-Gesamtkoordinator sowie der stellv. BIM-Gesamtkoordinator muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) oder einen "staatlich geprüften Techniker" oder Meister in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung des Bauhauptgewerbes aufweisen. Der BIM-Gesamtkoordinator muss eine BIM-Zertifizierung (TÜV, AK-RLP o.ä.) nachweisen. Zudem muss jeweils eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studien- bzw. Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Des Weiteren muss der BIM-Gesamtkoordinator eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren als BIM-Gesamtkoordinator nach Zertifizierung nachweisen. Für den stellv. BIM-Gesamtkoordinator ist eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren als BIM-Gesamtkoordinator nach Studien- bzw. Ausbildungsabschluss nachzuweisen.

  • Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben

    • a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277), e) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone), f) erbrachte Leistungsphasen, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung, h) Art der Baumaßnahme, i) Anzahl zu koordinierender Leistungsbilder nach HOAI, j) Baukosten netto, k) Angabe zu Anwendungsfällen Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bewerber (Unternehmen / Büro): Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2-4, 6 und 8 gem. § 34 HOAI) für einen Neubau eines Gebäudes für Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
    • Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
    • Büro/Verwaltung/Staat/Kommune gem. Anlage 10.2 HOAI mit einer BGF von mind. 5000 qm. Die Maßnahme muss mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein. 2. Gesamt-Projektleiter und stellv. Gesamt-Projektleiter: Jeweils mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2, 3, 6 und 8 gem. gem. §§ 34, 43 oder 47 HOAI) für einen Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. 3 Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller durch den Gesamt-PL bzw. stellv. Gesamt-PL im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 5000000 Euro netto betragen. 3. BIM-Koordinator und stellv. BIM-Koordinator: Jeweils mind. 1 Referenz über die die Anwendungsfälle 030, 050, 060 und 080 für einen Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. 3 Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller durch den BIM-Koordinator bzw. stellv. BIM-Koordinator im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 5000000 Euro netto betragen. Zugelassener Referenzzeitraum für alle Referenzkriterien: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.05.2021 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.

Zuschlagskriterien

  • Darstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme (Unterlagen zur konkreten Maßnahme werden zur Verfügung gestellt), gemäß eingereichter Präsentationsunterlage: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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