Veröffentlichung 18.07.25 | Teilnahmefrist 27.08.25 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur - Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung und eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP entsprechend.
Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1000000 EUR pro Jahr betragen.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Gesamt-Projektleiter, - der stellv. Gesamt-Projektleiter, - der BIM-Gesamtkoordinator, - der stellv. BIM-Gesamtkoordinator. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Gesamt-Projektleiter sowie der stellv. Gesamt-Projektleiter muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung sowie eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Projektleitung nach Studienabschluss nachweisen. Der BIM-Gesamtkoordinator sowie der stellv. BIM-Gesamtkoordinator muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) oder einen Techniker in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung sowie eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren als BIM-Gesamtkoordinator nach Studien- bzw. Ausbildungsabschluss nachweisen. Zudem muss der BIM-Gesamtkoordinator eine BIM-Zertifizierung (TÜV, AK-RLP o.ä.) nachweisen.
Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277), e) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone), f) erbrachte Leistungsphasen, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung, h) Art der Baumaßnahme, i) Anzahl zu koordinierender Leistungsbilder nach HOAI, j) Baukosten netto. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bewerber (Unternehmen / Büro): Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2-4, 6 und 8 gem. § 34 HOAI) für einen Neubau eines Gebäudes für Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft gem. Anlage 10.2 HOAI mit einer BGF von mind. 5000 qm. Die Maßnahme muss mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein. 2. Gesamt-Projektleiter und stellv. Gesamt-Projektleiter: Jeweils mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2, 3, 6 und 8 gem. gem. §§ 34, 43 oder 47 HOAI) für einen Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. 3 Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller durch den Gesamt-PL bzw. stellv. Gesamt-PL im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 5000000 Euro netto betragen. 3. BIM-Koordinator und stellv. BIM-Koordinator: Jeweils mind. 1 Referenz über die die Anwendungsfälle 030, 050, 060, 080, 180 und 190 für einen Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. 3 Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller durch den BIM-Koordinator bzw. stellv. BIM-Koordinator im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 5000000 Euro netto betragen. Zugelassener Referenzzeitraum für alle Referenzkriterien: Abschluss der LPH 8 nach dem 30.06.2020 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen
Zuschlagskriterien
Darstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme (Unterlagen zur konkreten Maßnahme werden zur Verfügung gestellt), gemäß eingereichter Präsentationsunterlage: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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