Frist abgelaufen

Heinrich-Hertz-Kaserne Daun - Neubau Funktionsgebäude DFmA Generalplanerleistung

Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Objekt-, Fachplanungs- u. Beratungsleistun-gen: - Objektplanung Gebäude LPH 2-9 (LPH 6 + 7 in Teilen) gem. HOAI - Leistungen nach der Baustellenverordnung/SiGeKo gem. AHO Heft Nr. 15 - Beratungsleistungen Bauphysik gem. HOAI - Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI + ingenieurtechnische Kontrolle als Besondere Leistung der Leistungsstufe 4 - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten gem. AHO Heft Nr. 43 - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau gemäß AHO Heft Nr. 18 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Nr. 17 - Fachplanung TA AnlGr. 1-8 LPH 2-3 und 5-9 (LPH 6 in Teilen) gem. HOAI - Objektplanung Freianlagen LPH 2-9 (LPH 6 + 7 in Teilen) gem. HOAI - Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2-9 (LPH 6 + 7 in Teilen) gem. HOAI - Objektplanung Verkehrsanlagen LPH 2-9 (LPH 6 + 7 in Teilen) gem. HOAI Ergänzt werden die Leistungen durch u.a. folgende Besondere Leistungen: - Bestandsaufnahme - Aufstellen eines Raumbuches und Fortschreibung - Gebäudebestandsdokumentation nach RBBau und BFR GBestand - Abstimmungen mit Betreiber sicherheitstechnischer Anlagen - ... Es handelt sich um eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf Grundlage dessen, ein Generalunternehmer beauftragt wird, der zusätzlich zur Bauausführung auch die Ausführungspla-nung erstellen wird.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.01.26
Teilnahmefrist
24.02.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
Vertragslaufzeit
85 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Telefon
+49 2619701-0
Website
http://www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 500000 EUR pro Jahr betragen.

  • Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Teilnahmeberechtigt sind nach § 25 Abs. 2 VSVgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt -Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP.

  • Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer objektbezogenen Einzelversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine objektbezogene Einzelversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Objektbezogene Einzelversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Gesamt-Projektleiter und - der TGA-Planer für AG 8. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Gesamt-Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung und mind. 3 Jahre in der Projektleitung nach Studienabschluss nachweisen. Der TGA-Planer für AG 8 muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) oder einen Meister oder einen Techniker im Fachbereich Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.

  • Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277), e) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone), f) erbrachte Leistungsphasen, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung, h) Bearbeitete Anlagengruppen, i) Angabe Anzahl Leistungsbilder HOAI, j) Angabe Baukosten der zu koordinierenden Gewerke, k) Anzahl Datenpunkte. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bewerber (Unternehmen / Büro): Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3, 4, 6 und 8 gem. § 34 HOAI) für einen Neubau oder Rückbau eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 1000 qm. Die Maßnahmen müssen mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.01.2021 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. 2. Gesamt-Projektleiter: Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3, 4, 6 und 8 gem. HOAI) für den Neubau eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 500 qm. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. das Leistungsbild Technische Ausrüstung sowie mind. 2 weitere Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 1500000 Euro brutto betragen. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.01.2021 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. 3. TGA-Planer für AG 8: Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3, 4, 6 und 8 gem. § 55 HOAI) der Anlagengruppen 8 für den Neubau eines Gebäudes mit mind. 200 Datenpunkten. Die Maßnahmen müssen mind. Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.01.2021 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. Die Referenzen des Bewerbers bzw. Bieters, des Gesamt-Projektleiters und des TGA-Planers für AG 8 dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln eine Liste auszufüllen. Referenzobjekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.

Zuschlagskriterien

  • Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (Unterlagen zur konkreten Maßnahme werden zur Verfügung gestellt): Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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