Frist abgelaufen

Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen Los 1 bis Los 31 CPV 55524000-9 in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.01.2024
Angebotsfrist
29.02.2024
Herstellung, Lieferung, Ausgabe von Schulmittagessen für Kinder bis einschl. Jahrgangstufe 6 sowie Leistungen zur Mittags- und sonstigen Verpflegung von Schülerinnen und Schülern der Jg-stufen 7-13
Vergabeunterlagen
31 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
22.01.24
Fragenfrist
20.02.24
Abgabefrist
29.02.24
Öffnung
29.02.24
Vertragsbeginn
01.08.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentralevergabestelle@ba-fk.berlin.de
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Telefon
+49 03902984621
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Website
https://www.berlin.de/vergabeplattform
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV).
    • [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV).
    • [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV).
    • [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
    • [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG)
    • [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle)
    • [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung
  • [1.] Referenzen

    • Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen.
    • Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
    • Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
    • [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen.
    • [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden.
    • [3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen.
    • [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz.
    • Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
    • Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden.
    • Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat.
    • Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
  • [1.] Umsätze

    • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
    • [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
    • 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei
    • Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
    • nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an
    • den Auftraggeber.
    • [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden.
    • Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
    • [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt

    • 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen
    • 2 Fleisch in BioQualität
    • 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“
    • 4 Zusatzangebot für die Sonderkost
    • 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings
    • 6 Probierportionen
    • 7 Zufriedenheitsabfrage
    • 8 Mitbestimmung Speisenplan
    • 9 Wunschessen
    • 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten.
    • Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen.
    • Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.
    • Bevorzugte Vergabe
    • Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn
    • a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und
    • b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
    • Losvergabe
    • Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.

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