Frist abgelaufen

Herstellung und Lieferung des festgestellten Vordrucks VS 200 Urkunde/Ausweis/Bestallung (9.10) für die bayerische Justiz

Der Auftraggeber benötigt einen Auftragnehmer für die Erstellung (inkl. Beschaffung des dafür erforderlichen Papiers) und Auslieferung des festgestellten Vordrucks VS 200 Urkunde/Ausweis/Bestallung (9.10) für die bayerische Justiz. Der Vordruck dient insbesondere dem Nachweis der Vertretungsberechtigung in Betreuungsverfahren.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
05.04.24
Fragenfrist
30.04.24
Teilnahmefrist
07.05.24
Vertragsbeginn
01.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@olg-m.bayern.de
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Telefon
+49 8955970
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Website
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b27e17e3-224c-4d88-ba58-dfe5e3a044dc/suitabilitycriteria
    • Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu fünf als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Teilnahmeanträge werden anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas geprüft und bewertet. Die Bewertung der Bewertungskriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten, die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl eines Eignungskriteriums ergibt sich aus der Multiplikation der maximal erreichbaren Bewertungspunktzahl (5) mit den Gewichtungspunkten des jeweiligen Kriteriums. Die Gewichtungen der Kriterien sind in den Eignungskriterien offen gelegt. In der Addition der einzelnen Eignungspunkte ergibt sich eine Gesamtpunktzahl jedes Bewerbers, anhand derer sich letztendlich eine Rangfolge ergibt. Die Höchstpunktzahl beträgt 5000 Punkte.
    • Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
    • Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten fünf Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
    • i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K5.5]
    • die höhere Punktzahl erreicht hat.
    • ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K5.4]
    • die höhere Punktzahl erreicht hat.
    • iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K5.6]
    • die höhere Punktzahl erreicht hat.
    • iv. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterien [K5.3]
    • die höchste Punktzahl erreicht hat.
    • v. Es entscheidet das Los.
    • Ergänzung zu K5.6: Die in diesem Bewertungskriterium zu erzielenden Punkte können auch durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Werden mehrere Referenzen für dieses Kriterium vorgelegt, können die Zahl der Standorte aus mehreren Referenzen nicht addiert werden, da es dem Auftraggeber um die logistische Abwicklung jedes einzelnen Auftrags geht. Sollten die Zahlen der Standorte innerhalb der letzten beiden Jahre (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den Teilnahmewettbewerb) eines Auftrags geschwankt haben wird ggf. ein Mittelwert (für die Zahl der Standorte pro Auftragsjahr) gebildet.
    • K5.7: Ergänzender Hinweis zu Referenzen: Die Bewertungskriterien beziehen sich auf einzureichende Referenzen. Hierzu gilt: Vorlage von Referenzen, aus denen die Erfahrung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit der Lieferung von Papier mit speziellen Sicherheitsanforderungen und/oder Erstellung von Vordrucken hervorgeht. Die in den vorgelegten Referenzen aufgeführten Aufträge müssen noch laufend sein bzw. darf das Auftragsende nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den Teilnahmewettbewerb). Von Unterauftragnehmern werden nur Referenzen gewertet, sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf dessen Leistungsfähigkeit beruft. Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mehrere Referenzen einreicht, ist zu kennzeichnen, welche der Referenzen für welches Kriterium zu werten ist.
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b27e17e3-224c-4d88-ba58-dfe5e3a044dc/suitabilitycriteria
    • Alle Kriterien sind zu beantworten
    • Formulare müssen unverändert verwendet werden.
    • - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
    • - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
    • - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet
    • sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
    • 1. statistische Angaben
    • K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
    • K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
    • K1.3: [I] Geben Sie die Größe des Unternehmens an.
    • K1.4: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
    • K1.5: Information zur zwingend anzugebenden Telefonnummer des Unternehmens für Bekanntmachungen.
    • K1.6: [A] Bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Profil - Benutzerdaten Ihre Telefonnummer und - falls vorhanden - Faxnummer im validen Format (s. Hinweis zum Bieter-Profil) hinterlegt haben?
    • 2. Eigenerklärungen:
    • K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
    • - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
    • - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
    • - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
    • wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
    • werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
    • werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
    • - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
    • - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
    • - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
    • - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
    • K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
    • 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    • a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
    • b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
    • c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
    • 2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
    • 5. Projektbezogene Eignungskriterien:
    • K5.1: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen in den Bereichen Erstellung von Vordrucken mit speziellen Sicherheitsanforderungen inkl. Lieferung, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
    • (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b27e17e3-224c-4d88-ba58-dfe5e3a044dc/suitabilitycriteria
    • 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
    • K2.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
    • K2.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
    • 3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB - nicht vom Bewerber/Bieter zu befüllen - hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
    • 4. Angaben Wettbewerbsregister
    • K4.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
    • K4.2: [I] Name des Unternehmens
    • K4.3: [I] Angaben zur Postanschrift
    • K4.4: [I] Angaben zur Rechtsform
    • K4.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern
    • ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
    • 5. Projektbezogene Eignungskriterien:
    • K5.2: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 12 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
    • K5.3: [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des Referenzprojektes und wie lange bestand ein Auftragsverhältnis (in Form eines Rahmenvertrags oder Summe mehrerer Einzelbeauftragungen)
    • a) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 3 Jahre Laufzeit: 5 Punkte
    • b) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 2 Jahre und bis 3 Jahre Laufzeit: 4 Punkte
    • c) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 1 Jahr und bis 2 Jahre Laufzeit: 3 Punkte
    • d) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis bis 1 Jahr Laufzeit: 2 Punkte
    • e) gewerblicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 1 Jahr Laufzeit: 2 Punkte
    • f) gewerblicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis bis 1 Jahr Laufzeit: 1 Punkt
    • g) keine Referenz oder keine Angabe: 0 Punkte
    • Die Angaben sind durch Vorlage von Referenzen zu belegen. Verwenden Sie dabei zur Beschreibung der Referenz die Anlage "Referenzprojekte".
    • Die in diesem Bewertungskriterium zu erzielenden Punkte können durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Bei Vorlage von mehr als einer Referenz wird für die Bewertung ausschließlich die für den Bewerber punktbeste Referenz herangezogen. Jede Referenz wird einzeln bewertet. Eine Addition von Punkten aus verschiedenen Referenzen oder von Laufzeiten unterschiedlicher Referenzprojekte erfolgt nicht. Gewichtung: 20%
    • K5.4: [B] Dem Auftraggeber ist wichtig, dass der Bewerber über große Erfahrung in der Lieferung größerer Mengen an Sicherheitspapier (neobond oder vergleichbar) verfügt. Bitte teilen Sie daher zu den Referenzen mit, wie hoch das Gesamtvolumen an geliefertem Sicherheitspapier pro Jahr in der jeweiligen Referenz war. Die Volumina (in Stück) werden wie folgt bepunktet:
    • a) Ab 110.000 pro Auftragsjahr = 5 Punkte
    • b) Ab 90.000 pro Auftragsjahr = 4 Punkte
    • c) Ab 70.000 pro Auftragsjahr = 3 Punkte
    • d) Ab 50.000 pro Auftragsjahr = 2 Punkte
    • e) Unter 50.000 pro Auftragsjahr = 1 Punkt
    • f) Keine Liefermengen oder Keine Angabe = 0 Punkte
    • Die Angaben sind durch Vorlage von Referenzen zu belegen. Verwenden Sie dabei zur Beschreibung der Referenz die Anlage "Referenzprojekte".
    • Die in diesem Bewertungskriterium zu erzielenden Punkte können auch durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Werden mehrere Referenzen für dieses Kriterium vorgelegt, werden zur Ermittlung der Punktzahl die Liefermengen aus den Referenzen der letzten beiden Jahre (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den Teilnahmewettbewerb) addiert und ggf. ein Mittelwert (für ein Auftragsjahr) gebildet. Gewichtung: 30%
    • K5.5: [B] Dem Auftraggeber ist wichtig, dass der Bewerber über große Erfahrung in der Anfertigung größerer Mengen an Vordrucken aus Sicherheitspapier (neobond oder vergleichbar) verfügt. Bitte teilen Sie daher zu den Referenzen mit, wie hoch das Gesamtvolumen an angefertigten Vordrucken, basierend auf Sicherheitspapier, in Stück pro Jahr in der jeweiligen Referenz war. Die Volumina (in Stück) werden wie folgt bepunktet:
    • a) Ab 110.000 pro Auftragsjahr = 5 Punkte
    • b) Ab 90.000 pro Auftragsjahr = 4 Punkte
    • c) Ab 70.000 pro Auftragsjahr = 3 Punkte
    • d) Ab 50.000 pro Auftragsjahr = 2 Punkte
    • e) Unter 50.000 pro Auftragsjahr
    • K5.6: [B] Von großer Bedeutung ist für den Auftraggeber zudem Erfahrung bei der logistischen Abwicklung von Lieferungen, insbesondere, wenn die Lieferungen über eine größere Anzahl von Standorten hinweg koordiniert und durchgeführt werden müssen. Bitte teilen Sie daher mit, wie viele Standorte pro Jahr in dem jeweiligen Referenzauftrag zu beliefern waren.
    • a) Ab 13 Standorte = 5 Punkte
    • b) b) Ab 10 Standorte = 4 Punkte
    • c) Ab 7 Standorte = 3 Punkte
    • d) Ab 4 Standorte = 2 Punkte
    • e) Ab 1 Standort = 1 Punkt
    • f) Kein Standort oder Keine Angabe = 0 Punkte
    • Die Angaben sind durch Vorlage von Referenzen zu belegen. Verwenden Sie dabei zur Beschreibung der Referenz die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 20%

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b27e17e3-224c-4d88-ba58-dfe5e3a044dc/awardcriteria

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Präsentation287 KB6 Seiten
Eigenerklärung124 KB12 Seiten
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