Frist abgelaufen

Herstellung und Lieferung eines neuen Tagesausflugsschiffes für den Linienverkehr auf dem Tegernsee

Die Angebotsfrist ist am 23. September 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 30. Januar 2025

  • Lux-Werft und Schifffahrt GmbH, Niederkassel Mondorf · 8.212.000 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
21.08.2024
Angebotsfrist
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung eines Tagesausflugsschiffes für die Fahrgastschifffahrt auf dem Tegernsee. Das Schiff soll im Verbund mit den bereits bestehenden Schiffen hauptsächlich im Linienverkehr ganzjährig eingesetzt werden. Die Herstellung und Lieferung erfolgt „schlüsselfertig“ und betriebsbereit, einschließlich der Durchführung eines Probebetriebes in der vorgesehen Auftragszeit. Einzelheiten zum hier ausschreibungsgegenständlichen Lieferauftrag ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Baubeschreibung (Vergabeunterlage E – E.1) nebst Anlagen und dem Vertrag (Vergabeunterlage F).

Zeitplan

Veröffentlichung
21.08.24
Teilnahmefrist
23.09.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Schönau, Deutschland
E-Mail
zentrale@seenschiffahrt.de
Telefon
0 86 52 96 36 0
Website
http://www.seenschifffahrt.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.)
    • B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)
    • C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Mit Ausnahme der Mindestanforderung zu F) sind bei Bewerbergemeinschaften die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis G der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
    • D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine
    • verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
    • a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)
    • b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: E) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.5.).

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • F) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (seit 2019) erbrachten Lieferleistungen mit Angabe des Auftragsgegenstandes, des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (Formblatt C.6).
    • Mindestanforderung zu F): 1 Referenz für ein Elektro-Tagesausflugsschiff speziell ausgelegt für einen Binnensee mit einem Fassungsvermögen von mindestens 100 Personen. Für dieses Projekt ist dem Formblatt C.6. neben der gem. Ziff. 5.1.9 Buchstabe F einzureichenden Referenzliste eine aussagekräftige Projektbeschreibung beizufügen, aus der sich erkennen lässt, dass die hier formulierte Mindestanforderung erfüllt wird. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn ein (1) Bewerbergemeinschaftsmitglied diese Mindestanforderung erfüllt.
  • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den Zuschlag: G) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher mit seinem Erstangebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt D.2.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.

  • Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

    • A. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
    • B. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    • 1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
    • Für die Auswahl der Bewerber gemäß §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen [Herstellung und Lieferung von Tagesausflugsschiffen für Binnengewässer, hiervon mindestens 1 Elektro-Tagesausflugsschiff speziell ausgelegt für einen Binnensee] in den letzten fünf Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2019) unter Angabe des Auftragsgegenstandes, der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners, zu nennen. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.7.
    • Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
    • Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    • Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 75 Punkte):
    • a) 3 Tagesausflugsschiffe für ein Binnengewässer (max. 20 Punkte pro Schiff):
    • - dabei erhält jedes Tagesausflugsschiff, das für den Betrieb auf einem Binnensee bestimmt war 10 Punkte,
    • - jedes Tagesausflugsschiff, das für den Betrieb auf einem anderen Binnengewässer bestimmt war 5 Punkte,
    • - elektrisch betrieben (5 Punkte)
    • - Fassungsvermögen des Schiffes > 180 Personen (max. 5 Punkte).
    • b) mindestens 1 speziell für einen Binnensee ausgelegtes Elektro-Tagesausflugsschiff neben dem für die Mindestanforderung (Ziffer 5.1.9 Buchstabe F) benannten Schiff:
    • - Fassungsvermögen des Schiffes > 100 Personen (max. 5 Punkte).
    • c) 10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der Referenzschiffe für ein temporären 1-Mann-Betrieb (Lösung mit Kopflander ausgeschlossen) ausgerichtet ist.
    • 2. Hinweise zur Wertung:
    • a) Geringeres Fassungsvermögen wird bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
    • b) Insgesamt können einschließlich der Zusatzpunkte maximal 75 Punkte (20 + 20 + 20 + 5 + 10) erreicht werden.
    • c) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
    • d) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
    • e) Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist das Unternehmen zu benennen, welches Inhaber der Referenz ist
    • f) Bei der Ausführung des Projekts in einer Arbeitsgemeinschaft ist anzugeben, in welchem Umfang die Durchführung des Projektes dem Bewerber zuzuordnen ist (Angabe des Anteils an der Gesamtleistung in Prozent)
    • g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.

Zuschlagskriterien

  • Konzept zur Qualität des Produktes: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Qualität des Produktes. Die hierfür einzureichenden Unterlagen und Vorschläge der Bieter werden wie Ziffer I.5.2.3 und I.5.4.2. a) der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) mit Punkten bewertet.

  • Konzept zur Funktionalität des Produktes: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Funktionalität des Produktes. Die hierfür einzureichenden Unterlagen und Vorschläge der Bieter werden wie Ziffer I.5.2.4 und I.5.4.2 b). der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) mit Punkten bewertet.

  • Konzept zur Optik des Produktes: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Optik des Produktes. Die hierfür einzureichenden Unterlagen und Vorschläge der Bieter werden wie Ziffer I.5.2.5 und I.5.4.2. c) der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) mit Punkten bewertet.

  • Honorarangebot: Der Preis wird wie in Ziffer I.5.2.6 und I.5.4.2 d) der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB6 Seiten
Eigenerklärung203 KB12 Seiten
Eignungskriterien89 KB24 Seiten
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