Veröffentlichung 31.07.26 | Abgabefrist 06.08.26 | Vertragsbeginn 15.09.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) von jeweils mindestens 700.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR je Schadensereignis verlangt. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen für die Errichtung von Netzfiltern für Mittelspannungsanlagen nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Alle Referenzen: Alle Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein). Zusätzlich Referenz 1: Der Umsatz (netto) der Referenz muss mindestens 150.000 EUR betragen haben. Die Referenz muss den Aufbau/Anschluss von Netzfiltern im Mittelspannungsbereich beinhaltet haben. Zusätzlich Referenz 2: Die Referenz muss den Anschluss an eine Siemens Schaltanlange (8DJH oder NxPlus) beinhaltet haben. Eine Referenz darf mehrfach verwendet werden, sofern Sie die Anforderungen erfüllt.
Zuschlagskriterien
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