Veröffentlichung 26.05.26 | Fragenfrist 17.06.26 | Abgabefrist 24.06.26 |
Eignungskriterien
1. Befähigung zur Berufsausübung: Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen. - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges). Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1" hochzuladen.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft. - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen. Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.
3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft. - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert). Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt. Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM): Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen. oder b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen): Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen. Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.
Zuschlagskriterien
Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag): Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
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