Frist abgelaufen

HJG Koblenz, Umbau Bibliothek zum Schwurgerichtssaal Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 2 bis 9 gem. §34 HOAI (aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen v. Grundleistungen) für das Hauptjustizgebäude Koblenz, Umbau der Bibliothek zu einem Schwurgerichtssaal, ergänzt durch Besondere Leistungen. Ergänzt werden die Grundleistungen durch folgende Besondere Leistungen: - Einarbeiten in das Projekt, Machbarkeitsstudie - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung, gegliedert in die 3. Ebene nach DIN 276 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten - Übertragung der Planungs- und Kostendaten (PLAKODA) in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt B 5, Ziffer 4.1 RLBau. - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen - Erstellen von Wartungs- und Pflegehinweisen - Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte

Zeitplan

Veröffentlichung
17.04.24
Fragenfrist
15.05.24
Abgabefrist
23.05.24
Öffnung
24.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Koblenz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de
Telefon
+49 2619701-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Befähigung zur Berufsausübung / Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung/ihr Angebot, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    • Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine zusätzliche schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der Bauleiter. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen, davon mind. 3 Jahre in der Bauleitung (Baustellenpraxis).

  • Referenzen: Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277), e) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone), f) erbrachte Leistungsphasen, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung h) Art der Baumaßnahme. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bieter (Unternehmen/Büro): Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 gem. § 34 HOAI) für den Umbau und oder die Modernisierung eines Büro- und/oder Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 400 qm. Die Maßnahme muss mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.03.2014 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. 2. Projektleiter: Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3-8 gem. § 34 HOAI) für den Umbau und oder die Modernisierung eines Büro- und/oder Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 400 qm. Die Maßnahme muss mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.03.2014 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. 3. Bauleiter: Mind. 1 Referenz über die Objektüberwachung (LPH 8 gem. § 34 HOAI) für den Umbau und oder die Modernisierung eines Büro- und/oder Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 400 qm. Die Maßnahme muss mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein.

  • Beschäftigtenzahl gesamt: Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren im Fachbereich Objektplanung Gebäude muss mind. 3 Beschäftigte betragen.

Zuschlagskriterien

  • Personalkonzept, Organisation und Koordination im ausgeschriebenen Projekt: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angabe zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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