Frist abgelaufen

Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit beschränktem Teilnehmendenkreis nach RWP 2013 "Haus des Bürgers, Simmerath"

Die Angebotsfrist ist am 06. Januar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 11. Juni 2025

  • Springer Architekten GmbH, Berlin
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
03.12.2024
Angebotsfrist
Zweck des Wettbewerbes ist die Planung eines Rathauses als "Haus des Bürgers" unter zentraler Verortung aller gemeindlichen Infrastruktureinrichtungen. Ausgehend vom heutigen Bestandsgebäude ist die Konzeption einer baulichen Erweiterung Inhalt der Planung. Konzeptabhängig kann diese bauliche Erweiterung als "Anbau" oder auch als "Neubau" im Sinne eines städtebaulichen Baukörperensembles erfolgen. Integraler Bestandteil der Planungen und Nutzungskonzeption zum "Haus des Bürgers" ist die Einbeziehung der angrenzenden Freianlagen, die als Bürgerpark der Funktion des Standortes als zentralen Verknüpfungsbereich zwischen den östlich und westlich gelegenen Gemeindebereichen gerecht werden sollen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt rund 12.950 m². Der Neubaukörper umfasst eine BGF von rund 2.750 m² zuzüglich der Tiefgarage. ________________________________________________________ bereits ausgewählte Teilnehmer: kister scheithauer gross architekten und stadtplaner, Köln; pfeiffer.volland.michel.architekten , Aachen; JSWD Architekten, Köln mit Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln; kadawittfeld architektur, Aachen; nbp architekten, Roetgen mit SSP AG, Aachen; HPP Architekten, Düsseldorf mit +grün Landschaftsarchitektur, Düsseldorf Registriernummer Architektenkammer: W45/24.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.12.24
Fragenfrist
18.12.24
Teilnahmefrist
06.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Simmerath, Deutschland
E-Mail
vergabe@gemeinde.simmerath.de
Telefon
+49 2473607-157

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb

    • Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: _______________________________________________________ 1. Eigenerklärung, dass ausreichende Berufshaftpflichtversicherungen vorliegen: Architekt: Sach- und Vermögensschäden: min. 3 Mio. Euro
    • Personenschäden: min. 3 Mio. Euro
    • 2-fach maximiert
    • bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird
    • Landschaftsarchitekt: Sach- und Vermögensschäden min. 1 Mio. Euro
    • Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro
    • 2-fach maximiert
    • bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird
    • ______________________________________________________ 2. Darstellung von folgenden Referenzen: a. Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes, min. Honorarzone IV, min. Leistungsphasen 1-5 nach § 39 HOAI
    • b. Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neuerrichtung oder Umgestaltung von Freianlagen, min. Honorarzone IV, min. Leistungsphasen 1-5 nach § 39 HOAI
    • _______________________________________________________ 3. Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient. Der Bewerber erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmer) in Anspruch zu nehmen
    • er muss in diesem Fall nach-weisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
  • Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb

    • Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 18 beschränkt. Neben 6 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 12 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt oder wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerber müssen nachweisen, dass sie folgende Auswahlkriterien erfüllen bzw. folgende Eigenerklärungen abgeben: 1. Nachweise über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnungen "Architekt", bzw. "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweise)
    • 2. Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt
    • 3. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt
    • 4. Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist
    • 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird
    • 6. Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaft-pflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden
    • 7. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen
    • 8. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt
    • 9. Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt
    • 10. Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. ________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden 12 Teilnehmende und 6 nachrückende Büros ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der aus-lobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten mit Landschaftsarchitekten wird zwingend vorgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro (Architektur) bewerben. Nach der oben beschriebenen Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros zur Benennung der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Landschafsarchitektur) aufgefordert. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen.

Zuschlagskriterien

  • Platzierung im Wettbewerb: Im Rahmen der Verhandlungen wird das Wettbewerbsergebnis mit 45 % der max. 100 erreichbaren Gesamtpunkte berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Preis 45 Punkte, der 2. Preis 30 Punkte und der 3. Preis 15 Punkte.

  • Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung

  • Honorarangebot: Höhe des Honorars

  • Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: Qualifikation Projektleitung (Architektur), Qualifikation stellv. Projektleitung (Architektur), Qualifikation Projektleitung (Landschaftsarchitektur)

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage37 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB24 Seiten
Vertragsentwurf89 KB4 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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