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"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
13.08.26
Teilnahmefrist
09.09.26
Vertragsbeginn
28.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Oybin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.steg@steg.de
Telefon
0351255180

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B)

    • Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ (Los 1) oder „Ingenieur“ (Los 2) berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Los 1) oder „Ingenieur“ (Los 2) berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
    • Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
  • Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

  • 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3)

    • Es ist eine Übersicht von drei geplanten und gebauten Projekten der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen:
    • - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer)
    • - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI
    • - losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung
    • Als Mindestanforderung gilt:
    • - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2018
    • - Los 1: Mindestens 2 Projekte: Sanierung einer Freianlage / Parkanlage / historische Gartenanlage
    • - Los 1: mindestens 2 Projekte: Bruttobaukosten der KG 500 i.H.v. mindestens 500 T Euro brutto
    • - Los 2: Mindestens 1 Projekt: Planung und Ausführung von Leitungsbauwerken oder Ingenieurbauwerken in einem naturschutzfachlich sensiblen Gebiet (z.B. Natura 2000 / FFH-
    • Gebiet, Naturschutzgebiet, Naturpark, Wasserschutzgebiet Zone I/II, Biotopkomplex oder vergleichbar).
    • - Los 2: Mindestens 2 Projekte: Bruttobaukosten der Ingenieurbauwerke (KG 200 / 300 / 400) i.H.v. mindestens 250 T Euro brutto
    • Teilnehmer, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.
    • Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die die Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    • Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind.
    • 2. Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4):
    • Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 und 2 dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt.
    • Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
    • Los 1: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 400 T € brutto
    • Los 2: Leistungen der Ingenieurbauwerke, jeweils mindestens Honorarzone III, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 12 HOAI, Bruttobaukosten der Ingenieurbauwerke (KG 200 / 300 / 400) mindestens 400 T € brutto
    • Als Mindestanforderung gilt:
    • - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2018
    • - Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung)
    • - Los 1: Sanierung einer Freianlage / Parkanlage / historische Gartenanlage, die als Gartendenkmal im Sinne der jeweiligen Denkmalschutzgesetze eingetragen ist oder unter
    • Ensembleschutz/Denkmalschutz steht
    • - Los 1: Honorarzone mind. HZ 4
    • Teilnehmer, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.
    • Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
    • Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter beider Lose müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten

    • - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
    • - Projektleiter (Mindestanforderung)
    • - Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung)
    • - Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Planung
    • - Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8)
    • - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der
    • Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
    • - Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben.
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
    • 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    • Wertung / Auswahl der Bieter für die Angebotsphase
    • Die Formblätter 1 bis 4 sowie die Ausführungen zum Eignungskriterium „Projektteam“ sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2 gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren. Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 & 4 sowie Ausführungen zum Eignungskriterium „Projektteam“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
    • Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der fachlichen Eignungskriterien gemäß EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
    • Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
    • Referenz „Planung und Umsetzung eines Projekts…“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
    • Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
    • Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten
    • Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
    • Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.

Zuschlagskriterien

  • In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

    • Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (30,00 %):
    • Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis Mitte 2032 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs von Teilen der Burg- und Klosteranlage. Die organisatorische Umsetzung hat einen beschränkten Materialtransport von Baustoffen auf das Bergmassiv, hohe naturschutzfachliche Auflagen infolge der Lage in einem sensiblen Waldgebiet sowie eine möglichst geringfügige Einschränkung des Besucherverkehrs auf dem Berg zu berücksichtigen. Der vorläufige Projektablaufplan wird in Anlage D mitgereicht.
    • Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten:
    • - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der
    • - Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
    • - Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
    • - Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung
    • von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
    • - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
    • - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
    • Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
    • 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV.
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

    • Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (40,00 %)
    • Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden.
    • Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
    • - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
    • - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
    • - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
    • - Welche Einsparpotentiale bieten Möglichkeiten zur Optimierung des Vorhabens?
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    • 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.

    • Kriterium 4 - Honorar / Preis (30,0%)
    • Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV.
    • Unveränderliche Parameter
    • - Anrechenbare Kosten
    • Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen (hier nur die für diese Ausschreibung relevanten Kosten angeführt).
    • Netto [Euro] Brutto [Euro]
    • KG 200 545.792,33 649.492,87
    • KG 500 790.402,37 940.578,82
    • Aus der KG 600
    • (bewegl. Mobiliar Außenanlage) 44.550,00 53.014,50
    • Die Angaben beruhen auf der von der Gemeinde Oybin freigegebenen Kostenberechnung, Stand 03/2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 im Gesamtprojekt Aufwendungen in Höhe von 14,912 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages.
    • - Honorarzone
    • Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen.
    • - Mitzuverarbeitende Bausubstanz (nur Los 1)
    • Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für das Los eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 5 % der Aufwendungen der KG 500 der Kostenberechnung der Gemeinde Oybin (Stand 03/2026) vorgegeben und mit 39.520,12 Euro netto absolut über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden.
    • Veränderliche Honorarparameter
    • - Honorarsatz
    • Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
    • - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
    • Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Modernisierung gemäß § 2 Abs. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein.
    • - Nebenkostenpauschale
    • Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
    • - Stundensätze und Pauschalen
    • Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
    • - Projektleiter
    • - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
    • - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
    • für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an.
    • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein.
    • Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen.
    • Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
    • Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB24 Seiten
Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
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