Veröffentlichung 11.06.26 | Abgabefrist 17.07.26 | Öffnung 17.07.26 |
Eignungskriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigene Auflistung.
Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.
Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Handwerkskarte bzw. eines Nachweises der Industrie- und Handelkammer nachzuweisen.
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
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