Veröffentlichung 07.07.26 | Teilnahmefrist 23.07.26 |
Eignungskriterien
Bestätigung des Vorhandenseins eines elektronischen Ticketing-Systems beim Bewerber/Bieter zur Absetzung von Störungsmeldungen durch den Auftraggeber über eine über das Internet erreichbare elektronische Schnittstelle. Mindestanforderung
Bestätigung des Vorhandenseins einer telefonischen Erreichbarkeit zur Annahme von Störungen (Störungs-Hotline) von Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr (mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage).
A. Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis DIN ISO 27001 oder gleichwertig. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden
Nachweis, dass der Bewerber die ausgeschriebene Leistung direkt ausführt oder sofern der Bewerber nicht selbst der Leistungserbringer ist, dieser ein autorisierter Vertriebs- und Servicepartner des Leistungserbringers ist. Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bewerbers
Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) mindestens auf dem Referenzniveau C1 (vgl. Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, abrufbar unter https
Zuschlagskriterien
Erfüllung Leistungsverzeichnis: Wertung gemäß Anlage 1.3.
Preis: Wertung gemäß Anlage 1.3.
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